Am 12. Dezember 2025 genehmigte das japanische Kabinett eine teilweise Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Bewertung von chemischen Substanzen und die Regulierung ihrer Herstellung usw. (CSCL). Diese Änderung stuft hauptsächlich „PFHxS-bezogene Substanzen“ (Perfluorhexansulfonsäure und ihre verwandten Verbindungen) aufgrund ihrer Persistenz, hohen Bioakkumulation und Langzeittoxizität als spezifische chemische Substanzen der Klasse I ein. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören ein Verbot der Herstellung und des Imports dieser Substanzen sowie ein Verbot des Imports spezifischer Produkte, die diese enthalten, wie zum Beispiel wasser- und ölabweisende Stoffe. Darüber hinaus müssen Feuerlöschgeräte und -mittel, die PFHxS enthalten, nun spezifische technische Standards für den Umgang erfüllen. Die Überarbeitung streicht außerdem „8:2 Fluortelomeralkohol“ von der Liste der ausgenommenen Verwendungen, da die Übergangsfrist endet. Die Änderung wurde am 17. Dezember 2025 verkündet, wobei wichtige regulatorische Beschränkungen, einschließlich der Einstufung in Klasse I und der Importverbote, am 17. Juni 2026 in Kraft treten sollen.

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Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW); Japanisches Kabinett; Chemische Substanzen und Regulierung; PFHxS; Perfluorhexansulfonsäure; Fluortelomeralkohol