Am 25. Februar 2026 gab das „Australian Industrial Chemicals Introduction Scheme“ (AICIS) bekannt, dass eine Industriechemikalie gemäß § 82 des „Industrial Chemicals Act 2019“ in das australische Verzeichnis für Industriechemikalien aufgenommen wurde, nachdem seit der Ausstellung der Bewertungsbescheinigung fünf Jahre vergangen waren. A. CAS-Nummer: 1072005-10-7 B. Chemische Bezeichnung: Decansäure, gemischte Diester mit Octansäure und 1,3-Propandiol C. Molekülformel: Nicht angegeben D. Datum der Aufnahme in das Verzeichnis: 23. Februar 2026 Besondere Anforderung: Es gelten sekundäre Meldepflichten. Importeure oder Hersteller müssen AICIS 28 Tagen informieren, wenn die Umstände der Einfuhr von den in der ursprünglichen Bewertung berücksichtigten abweichen. Die Aufnahme in das Verzeichnis erlaubt die fortgesetzte Einfuhr der Chemikalie unter den Bedingungen des Verzeichnisses und kennzeichnet den Abschluss der Übergangsphase von der vertraulichen Behandlung zur Aufnahme in das Verzeichnis, wobei die Compliance-Verpflichtungen bei Änderungen der Verwendung, der Menge oder des Expositionsszenarios weiterhin bestehen bleiben.

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Australisches Einfuhrverfahren für Industriechemikalien (AICIS); Gesetz über Industriechemikalien von 2019; Decansäure, gemischte Diester mit Octansäure und 1,3-Propandiol