Die Europäische Kommission hat mit der Verabschiedung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/471 in der Europäischen Union Änderungen eingeführt, die sich auf die Kennzeichnungsvorschriften und die Marktvorschriften im Weinsektor auswirken.
Die Verordnung ändert mehrere bestehende Rechtsakte, darunter die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, die Verordnung (EU) Nr. 251/2014, die Verordnung (EU) 2021/2115 und die Verordnung (EU) 2024/1143. Diese Änderungen betreffen bestimmte Marktregeln, sektorale Stützungsmaßnahmen für die Weinwirtschaft, Bestimmungen für aromatisierte Weinerzeugnisse sowie Kennzeichnungsvorschriften für Spirituosen.
Das aktualisierte Rahmenwerk zielt darauf ab, die Informationspflichten gegenüber den Verbrauchern zu verbessern, indem gemeinsame Standards für die digitale Kennzeichnung eingeführt werden, die es den Herstellern ermöglichen, detaillierte Produktinformationen über digitale Kanäle wie elektronische Etiketten bereitzustellen. Diese Initiative fördert eine größere Transparenz und bietet gleichzeitig Flexibilität bei der Art und Weise, wie Informationen an die Verbraucher weitergegeben werden.
Darüber hinaus fördern die Änderungen Innovationen bei alkoholarmen und alkoholfreien Weinprodukten, indem sie die Kennzeichnungsvorschriften branchenweit vereinheitlichen. Die überarbeiteten Bestimmungen sollen klarere Produktbeschreibungen und einheitliche Informationen für die Verbraucher gewährleisten und gleichzeitig die Entwicklung und Vermarktung alternativer Weinprodukte mit reduziertem Alkoholgehalt unterstützen. Insgesamt zielen die regulatorischen Änderungen darauf ab, die Kennzeichnungspraktiken im Weinsektor zu modernisieren, den Zugang der Verbraucher zu Informationen zu verbessern sowie Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in der EU-Wein- und aromatisierten Weinindustrie zu fördern.