Am 13. Februar 2026 veröffentlichte die Verbraucherschutzbehörde (Japan) die Lebensmittelstandardmitteilung Nr. 31, in der eine teilweise Änderung der Handhabungsregeln für die „Standards und Kriterien für Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe usw.“ in Bezug auf Utensilien und Behälter/Verpackungen im Rahmen des japanischen Positivlistensystems bekannt gegeben wurde. Die Mitteilung aktualisiert Übergangsregelungen nach früheren regulatorischen Überarbeitungen (Bekanntmachung des Kabinettsbüros Nr. 95 von 2025 und zugehörige Änderungen), die Änderungen wie die Streichung bestimmter nutzungsspezifischer Standards einführten. Die neue Änderung erweitert und passt Übergangsmaßnahmen formell an, um eine reibungslosere Umsetzung des überarbeiteten regulatorischen Rahmens zu gewährleisten. Sie bestätigt, dass überarbeitete Standards und Prüfmethoden ab dem 1. Juni 2026 in Kraft treten, während die weitere Verwendung früherer Standards für bestimmte Utensilien und Verpackungen, die vor dem 1. Juni 2027 auf den Markt gebracht wurden, gestattet ist. Die Mitteilung bekräftigt auch, dass eine teilweise oder selektive Übernahme überarbeiteter Standards nicht zulässig ist, um eine konsistente Anwendung der Prüfanforderungen zu gewährleisten. Zusätzlich werden Bestimmungen für Prüfinstitute wie öffentliche Gesundheitslabore und Quarantänestationen präzisiert. Sofern die Leistungsvalidierung neu definierter Prüfmethoden noch nicht abgeschlossen ist, können die Institute ihren Betrieb fortsetzen, sofern geeignete Qualitätskontrollmaßnahmen vorhanden sind. Insgesamt zielt die Änderung darauf ab, die regulatorische Kontinuität zu gewährleisten, die Überwachung der Lebensmittelsicherheit aufrechtzuerhalten und einen strukturierten Übergang zum aktualisierten Positivlistensystem für Lebensmittelkontaktmaterialien in Japan zu unterstützen.

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Verbraucherschutzbehörde (Japan); Standard für Lebensmittelzutaten, Utensilien; Verpackungsmaterial; Lebensmittelkontaktmaterial