Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW): Im Oktober 2025 (Reiwa 7) schlug die Abteilung für die Überprüfung von Lebensmittelhygienestandards des Amtes für Gesundheit und Lebenshygiene Änderungen an den Monomeren usw. vor, die als Ausgangsstoffe in Tabelle 1 des Anhangs 1 der Spezifikationen und Standards für Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe usw. aufgeführt sind. (Bekanntmachung Nr. Kenshokuki-hatsu 1130 Nr. 1, 30. November 2023) sowie der Richtlinien zur Verwendung von recycelten Materialien als Rohstoffe für synthetische Harze, die bei der Herstellung von Lebensmittelutensilien, -behältern und -verpackungen verwendet werden (Gemeinsame Bekanntmachung Nr. Kenshokuki-hatsu 0328 Nr. 7 und Kenshokan-hatsu 0328 Nr. 7, 28. März 2024), nach Genehmigung in der Sitzung des Unterausschusses für Utensilien, Behälter und Verpackungen am 29. September 2025. Zweck (Abschnitt 1): Nach dem Positivlistensystem (PL) gemäß Artikel 18 Absatz 3 des Lebensmittelhygienegesetzes (Gesetz Nr. 233 von 1947) sind Lebensmittelutensilien, -behälter und -verpackungen (UCP) auf Basis von Kunstharzen verboten, sofern sie nicht den festgelegten Spezifikationen entsprechen. Die Änderungen ermöglichen das physikalische Recycling von Polyolefinen (Polyethylen und Polypropylen) aus Post-Consumer-Materialien in Anwendungen mit Lebensmittelkontakt und fördern so die Sicherheit und Kreislaufwirtschaft. Zu diesen vom Unterausschuss genehmigten Änderungen werden öffentliche Stellungnahmen erbeten. Inhalt (Abschnitt 2): Wie in Anhang 1 (Vorgeschlagene Änderung der Monomer-Meldung) und Anhang 2 (Vorgeschlagene Änderung der Recycling-Richtlinien) dargelegt. Anhang 13 (Polymere, die hauptsächlich aus Alkenen bestehen) fügt die physikalische Recyclingbehandlung als optionale chemische Behandlung hinzu, beschränkt auf Polymere mit ?50 % Ethylen oder Propylen. Rechtsgrundlage (Abschnitt 3): Artikel 18(1,3) und Artikel 52(1) des Lebensmittelhygienegesetzes; Artikel 66-5(2) der Durchführungsverordnung (Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 23, 1948); Spezifikationen und Standards für Lebensmittel (Ministerialbekanntmachung Nr. 370, 1959), Abschnitt 3 UCP, A. Allgemeine Spezifikationen, Punkt 8. Erlass und Anwendung (Abschnitt 4): Erlass im Geschäftsjahr Reiwa 7; Inkrafttreten mit Erlass. Leitlinien Kapitel 1 (Allgemeine Bestimmungen): Zweck: Gewährleistung der Sicherheit von UCP auf Basis von Recyclingmaterialen durch Einhaltung der Produktverantwortung (PL) und Fertigungskontrollen zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken. Begriffsbestimmungen: Recyclingmaterialien (aufbereitet aus zurückgewonnenen Materialien gemäß JIS Q 14021); Zurückgewonnene Materialien (gesammelte Abfälle als Alternativen zu Neuware); Neuware (unverarbeitet gemäß JIS Z 0130-4); Physikalisch recycelte Polymere (aus Post-Consumer-Materialien durch physikalisches Recycling, ausgenommen Pre-Consumer-Materialien); Physikalisches Recycling (mechanischer Prozess: Entfernung, Zerkleinerung, Waschen, Abtrennung von Verunreinigungen, optionale Hochtemperatur-/Vakuumbehandlung); Chemisches Recycling (Zersetzung in Monomere, Reinigung, Repolymerisation); Wiederverwendung (Sammlung/Wiederverwendung gebrauchter Produkte gemäß JIS Z 0108); Post-Consumer-Materialien (Haushalts-/Gewerbeabfälle gemäß JIS Q 14021); Pre-Consumer-Materialien (Produktionsabfälle, ausgenommen wiederverwendbare Reststoffe); Verunreinigungen (unbeabsichtigte Fremdstoffe oder Wirkstoffe in zurückgewonnenen Materialien). Diese Aktualisierungen erleichtern das nachhaltige Recycling von Polyolefinen und gewährleisten gleichzeitig die Lebensmittelsicherheit gemäß dem japanischen Lebensmittelhygienegesetz.

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