Am 11. März 2026 gemeinsam vom Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW), dem Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) und dem Umweltministerium (MOE) Japans. Konkrete Ansprechpartner: 1. Referat für Sicherheitsmaßnahmen bei chemischen Stoffen, Agentur für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abteilung für Arzneimittelangelegenheiten, MHLW. 2. Büro für die Sicherheit chemischer Stoffe, Abteilung für die Verwaltung chemischer Stoffe, Gruppe für Arbeitssicherheit und Sicherheit, METI. 3. Abteilung für Chemikaliensicherheit, Referat für die Prüfung chemischer Stoffe, Abteilung für Umweltgesundheit, Ministersekretariat, MOE. Wesentliche Details: 1. Kategorie: Umweltschutz. 2. Zugrundeliegende Rechtsvorschrift: Artikel 4 Absatz 5 des Gesetzes über die Prüfung und Regulierung chemischer Stoffe (CSCL), das die öffentliche Bekanntgabe der Namen neuer chemischer Stoffe nach Anmeldung und Prüfung vorschreibt (zur Förderung der Transparenz bei gleichzeitigem Schutz von Geschäftsgeheimnissen in bestimmten Fällen). 3. Frist für Stellungnahmen: Vom 11. März 2026 bis zum 10. April 2026, 23:59 Uhr (ein Monat). 4. Zweck der Änderung: Einführung einer differenzierten Frist vor der Offenlegung der Namen (z. B. unterschiedliche Fristen je nach Art der Substanz oder den Ergebnissen der Prüfung) und Ermöglichung der Veröffentlichung über die Website des METI als offizielles Verfahren, um die Effizienz und Zugänglichkeit der Offenlegungen zu verbessern.

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Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW), Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) und Umweltministerium (MOE); Umweltschutz; Chemikalien (CSCL)