Die norwegische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat eine öffentliche Konsultation zu vorgeschlagenen Änderungen der nationalen Novel Food-Verordnung (Nr. 1215 vom 25. Juli 2017) angekündigt. Die Konsultation wurde am 5. März 2026 eröffnet und bleibt bis zum 20. März 2026 für Kommentare von Interessengruppen zugänglich.

Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, aktuelle Aktualisierungen der EU-Unionsliste der zugelassenen Novel Foods, die gemäß der Verordnung (EU) 2017/2470 festgelegt wurden, in die norwegische nationale Gesetzgebung zu integrieren. Die Überarbeitung wird Norwegens regulatorischen Rahmen an die neuesten Änderungen der Europäischen Union anpassen, indem drei EU-Änderungsverordnungen in Bezug auf Novel Foods umgesetzt werden.

Zu den wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen gehört die Zulassung des mikrobiellen Produkts Clostridium butyricum TO-A als Novel Food. Der Vorschlag umfasst auch die Genehmigung von gelbem Tomatenextrakt als neuen zugelassenen Novel Food-Bestandteil. Darüber hinaus befasst sich die Konsultation mit Überarbeitungen der Verwendungsbedingungen für Ölprodukte, die aus der Mikroalge Schizochytrium sp. (ATCC PTA-9695) gewonnen werden und üblicherweise als Quellen für Omega-3-Fettsäuren in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden.

Durch diese Änderungen möchte Norwegen die regulatorische Harmonisierung mit dem EU Novel Food-Rahmenwerk sicherstellen und aktualisierte Sicherheitsanforderungen für neue Lebensmittelzutaten, die auf den Markt kommen, aufrechterhalten.

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Norwegen, Aktualisierung zu Novel Food, Verordnung 2017/2470, Clostridium butyricum TO-A, gelber Tomatenextrakt, Verwendungsbedingungen für Schizochytrium-Öl, Novel Food-Verordnung