Das Expertengremium der „Cosmetic Ingredient Review“ (CIR) hat eine überarbeitete Bewertung von Pyrogallol vorgenommen, um dessen Sicherheit in kosmetischen Formulierungen neu zu beurteilen. Pyrogallol (CAS-Nr. 87-66-1), chemisch bekannt als 1,2,3-Benzoltriol, wird in erster Linie als Inhaltsstoff für oxidative Haarfärbemittel und als Farbstoff verwendet. Während der Inhaltsstoff 1991 unter den damals gemeldeten Anwendungsbedingungen als sicher eingestuft wurde, haben Fortschritte in der toxikologischen Wissenschaft und aktualisierte regulatorische Erwartungen eine erneute und umfassendere Überprüfung erforderlich gemacht. Die überarbeitete Bewertung integriert historische Erkenntnisse mit neu verfügbarer wissenschaftlicher Literatur und aktualisierten Daten zur industriellen Verwendung. Das Gremium untersuchte sorgfältig Endpunkte wie Genotoxizität, dermale Absorption, Reizung, Sensibilisierung und Toxizität bei wiederholter Verabreichung. Besondere Bedenken wurden hinsichtlich der Angemessenheit von Genotoxizitätsstudien mit metabolischer Aktivierung sowie hinsichtlich des Bedarfs an klareren Informationen über die maximale Anwendungskonzentration und die realen Expositionswerte während der Anwendung von Haarfärbemitteln geäußert. Trotz seiner langjährigen Verwendung in Kosmetikprodukten weist der aktuelle Datensatz erhebliche Lücken auf. Infolgedessen kam das Expertengremium zu dem Schluss, dass die verfügbaren Erkenntnisse nach wie vor unzureichend sind, um reach endgültige Schlussfolgerung zur Sicherheit reach . Es sind zusätzliche fundierte toxikologische Daten und Expositionsdaten erforderlich, um das Sicherheitsprofil von Pyrogallol unter den heutigen Bedingungen der kosmetischen Anwendung vollständig zu charakterisieren.