Am 27. März 2026 hat die Agentur für Chemikaliensicherheit (Mitteilung Nr. 2026-6) eine Teilrevision der Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe herausgegeben, die detaillierte Bestimmungen enthält, die auf das Gesetz zur Registrierung und Bewertung chemischer Stoffe und das Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe abgestimmt sind. Die Verordnung definiert Schlüsselbegriffe wie Gefahrenmerkmale, Gefahrenklassifizierung, Lieferanten, Behältertypen (Einzel- und Doppelverpackung) und übernimmt das Globally Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen für die Einstufung und Kennzeichnung. Sie präzisiert auch technische Konzepte wie Gemische, Aerosole, explosive Stoffe, Staub, Dämpfe sowie Parameter wie Gewicht und Multiplikationskoeffizienten, die bei der Gefahrenbewertung verwendet werden. Der Anwendungsbereich umfasst Einstufungskriterien für gefährliche Stoffe, die Meldung von Ergebnissen der Gefahrenprüfung und Kennzeichnungsanforderungen für gefährliche Chemikalien. Sie stellt sicher, dass Lieferanten, einschließlich Hersteller und Importeure, Chemikalien auf der Grundlage standardisierter Gefahrenkategorien korrekt einstufen und kennzeichnen. Der überarbeitete Rahmen stärkt die Konsistenz in der Gefahrenkommunikation, indem er die nationalen Anforderungen an internationale Standards, insbesondere GHS, anpasst. Er bietet auch eine strukturierte Grundlage für die Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit physikalischen, gesundheitlichen und Umweltrisiken, einschließlich Hautreizungen, Augenschäden und aquatischer Toxizität. Insgesamt zielt die Änderung darauf ab, das Management der Chemikaliensicherheit zu verbessern, die Klarheit bei der Gefahrenklassifizierung und Kennzeichnung zu erhöhen und eine effektive Risikokommunikation in der gesamten Lieferkette zu gewährleisten.
Verbrauchernachrichten Region