Am 27. März 2026 veröffentlichte die Behörde für Chemikaliensicherheit (Bekanntmachung Nr. 2026-6) eine Teilrevision der Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe, mit der detaillierte Bestimmungen festgelegt wurden, die mit dem Gesetz über die Registrierung und Bewertung chemischer Stoffe sowie dem Gesetz zur Kontrolle chemischer Stoffe in Einklang stehen. Die Verordnung definiert Schlüsselbegriffe wie Gefahrenstoffe, Gefahrenklassifizierung, Lieferanten und Behältertypen (Einzel- und Doppelverpackungen) und übernimmt das global harmonisierte System (GHS) der Vereinten Nationen für die Einstufung und Kennzeichnung. Sie präzisiert zudem technische Konzepte wie Gemische, Aerosole, explosive Stoffe, Staub und Dämpfe sowie Parameter wie Gewichts- und Multiplikationskoeffizienten, die bei der Gefahrenbewertung verwendet werden. Der Anwendungsbereich umfasst Einstufungskriterien für gefährliche Stoffe, die Meldung von Ergebnissen der Gefahrenprüfung sowie Kennzeichnungsanforderungen für gefährliche Chemikalien. Er stellt sicher, dass Lieferanten, einschließlich Hersteller und Importeure, Chemikalien auf der Grundlage standardisierter Gefahrenkategorien korrekt einstufen und kennzeichnen. Der überarbeitete Rahmen stärkt die Einheitlichkeit der Gefahrenkommunikation, indem er nationale Anforderungen an internationale Standards, insbesondere das GHS, angleicht. Er bietet zudem eine strukturierte Grundlage für die Bewertung von Risiken im Zusammenhang mit physikalischen, gesundheitlichen und ökologischen Gefahren, einschließlich Hautreizung, Augenschäden und aquatischer Toxizität. Insgesamt zielt die Änderung darauf ab, das Chemikaliensicherheitsmanagement zu verbessern, die Klarheit bei der Gefahrenklassifizierung und Kennzeichnung zu erhöhen und eine wirksame Risikokommunikation entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen.
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