Das tansanische Normungsinstitut (TBS) hat einen Normenentwurf vorgeschlagen, der spezifische Anforderungen für zuckerfreie kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke festlegt, einschließlich Produktzusammensetzung, Sicherheitsparameter und Prüfmethoden. Der Entwurf legt Grenzwerte für wichtige chemische Eigenschaften fest, darunter einen maximalen Koffeingehalt von 200 mg/kg, Chininsalze (als Chininsulfat) bis zu 100 mg/kg und einen maximalen Brix-Grad von 0,5 bei 20 °C, wodurch sichergestellt wird, dass das Produkt frei von nahrhaften Zuckern bleibt.
Der Vorschlag führt auch strenge Grenzwerte für Verunreinigungen durch Schwermetalle ein. Die Höchstwerte umfassen Arsen bei 0,1 mg/kg, Zinn bei 1,5 mg/kg, Blei bei 0,1 mg/kg, Cadmium bei 0,003 mg/kg und Quecksilber bei 0,001 mg/kg. Darüber hinaus werden mikrobiologische Kriterien festgelegt, wobei die Gesamtkeimzahl auf 10³ KBE/ml begrenzt ist, Hefen und Schimmelpilze auf 10² KBE/ml begrenzt sind und Kolibakterien nicht vorhanden sein dürfen, was die Lebensmittelsicherheitsstandards stärkt.
Der Entwurf definiert ferner die zulässigen Inhaltsstoffe für zuckerfreie kohlensäurehaltige Getränke. Dazu gehören Koffein, Chininsalze, Speisesalz gemäß TZS 132 und nicht-nahrhafte Süßungsmittel innerhalb der Grenzwerte, die gemäß dem Codex-Standard für Lebensmittelzusatzstoffe (CXS 192) festgelegt sind. Die Verwendung von nahrhaften Süßungsmitteln ist ausdrücklich verboten. Das in der Produktion verwendete Wasser muss der Trinkwasserspezifikation gemäß TZS 789 entsprechen, während Aromastoffe den Codex-Richtlinien für die Verwendung von Aromen (CAC/GL 66) entsprechen müssen.
Zusätzlich legt der Normenentwurf einen pH-Wert-Bereich von 2,5–4,0 für das Endprodukt fest. Die vorgeschlagenen Anforderungen zielen darauf ab, die Qualitätskontrolle zu stärken, nationale Spezifikationen mit internationalen Codex-Standards zu harmonisieren und die Verbrauchersicherheit für zuckerfreie kohlensäurehaltige Getränke in Tansania zu gewährleisten.