Am 23. März 2026 hat Australien der Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen des Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT) geplante Einstufungsentscheidungen gemäß dem vom Ministerium für Klimawandel, Energie, Umwelt und Wasser entwickelten Umweltmanagementstandard für Industriechemikalien (IChEMS) notifiziert. Der Vorschlag betrifft Perfluorheptansulfonsäure (PFHPS) und verwandte Stoffe, Perfluornonansulfonsäure (PFNS), Perfluordecansulfonsäure (PFDS) und verwandte Stoffe sowie 2,4,6-Tri-tert-butylphenol. Die vorgeschlagenen Standards zielen darauf ab, diese Stoffe in Anhang 7 des IChEMS-Registers aufzunehmen, was deren Einfuhr, Herstellung, Verwendung und Ausfuhr in Australien verbieten würde, vorbehaltlich begrenzter Ausnahmen wie Spurenverunreinigungen, Forschungszwecke, umweltgerechte Entsorgung und spezifische geringe Konzentrationen in Kraftstoffen. Der Rahmen soll einen landesweit einheitlichen und optimierten Ansatz für den Umgang mit Umweltrisiken durch Industriechemikalien gewährleisten. Die Maßnahme soll den Umweltschutz verbessern und klare regulatorische Anforderungen für die Akteure der Industrie schaffen. Als Datum für die Verabschiedung ist der 30. Juni 2026 vorgesehen, wobei das Inkrafttreten für PFHpS-, PFNS- und PFDS-Stoffe auf den 1. Januar 2027 und für 2,4,6-Tri-tert-butylphenol auf den 1. Juli 2027 geplant ist. Interessierte sind eingeladen, bis zum 24. April 2026 Stellungnahmen einzureichen.

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Welthandelsorganisation (WTO); Technische Handelshemmnisse (TBT); Umweltmanagementstandard für Industriechemikalien (IChEMS); Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS); Perfluornonansulfonsäure (PFNS); Perfluordecansulfonsäure (PFDS); 2,4,6-Tri-tert-butylphenol