Kosmetika und das Verbot der Verwendung von Tierversuchsdaten
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Seit dem 1. Juli 2020 setzt Australien ein Verbot von Tierversuchen für Kosmetika um. Dies bedeutet, dass Inhaltsstoffe, die in Kosmetika verwendet werden sollen (egal ob importiert oder in Australien hergestellt), keine Informationen aus Tierversuchen zur Sicherheitsbewertung der Produkte heranziehen dürfen.

Die neue Aktualisierung des australischen Gesundheitsministeriums (DoH) orientiert sich an der Europäischen Union (EU), die einen ähnlichen Ansatz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Arbeitssicherheit verfolgt. Die neue Aktualisierung ermutigt zudem, Informationen aus anderen Methoden zu gewinnen, anstatt sich auf Tierversuche zu verlassen.

Das australische Gesundheitsministerium (DoH) setzt eine Vielzahl von Mechanismen ein, um das Verbot von Tierversuchsdaten durchzusetzen. Dazu gehören die Ausarbeitung von Gesetzen, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Umsetzung der Änderungen des Tierschutzkodex in den Landes- und Gebietsregierungen sowie die Einrichtung einer Beratungsgruppe, die die Aspekte von Tierversuchen in den ersten 12 Monaten des Betriebs prüfen soll.

Es wurden auch einige Ausnahmen in den Vorschriften für Industriechemikalien dargelegt. Gibt es keine alternativen Methoden zur Risikobewertung, erlaubt die Gesetzgebung die Berücksichtigung von Tierversuchsdaten, wie es auch in der EU praktiziert wird.

Obwohl es viele unterschiedliche Ansichten zu diesem Verbot von Tierversuchsdaten gibt, ist es für Kosmetik- und Chemiehersteller ratsam, eine regulatorische Beratung für eine erfolgreiche Einhaltung der Vorschriften in Anspruch zu nehmen.

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