Klarstellung der EC zu Fristen für die Aktualisierung von REACH-Registrierungsdossiers
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Die Europäische Kommission (EC) hat Klarstellungen zu den Fristen für die Aktualisierung ihrer REACH-Registrierungsdossiers bereitgestellt. Die Anforderung, die Dossiers „unverzüglich“ zu aktualisieren, ist in den meisten Fällen mit drei (3) Monaten und in komplexen Fällen mit bis zu zwölf (12) Monaten angegeben.

Gemäß der REACH-Verordnung müssen Unternehmen ihre REACH-Registrierungen „ohne unnötige Verzögerung“ aktualisieren, wenn sich die chemischen Daten, Unternehmensinformationen oder Tonnagebereiche ändern. Die Bedeutung von „ohne unnötige Verzögerung“ wurde mit Erläuterungen zu den Ausgangspunkten für jede Frist in der veröffentlichten Durchführungsverordnung präzisiert.

  • Für administrative Aktualisierungen gilt eine Frist von drei (3) Monaten. Zum Beispiel eine Änderung des Status/der Identität des Registranten.
  • Für komplexe Aktualisierungen gilt eine Frist von sechs (6), neun oder zwölf (12) Monaten. Zum Beispiel eine Änderung der Klassifizierung und Kennzeichnung eines Stoffes ohne harmonisierte Klassifizierungsänderungen, Änderungen im Stoffsicherheitsbericht/Leitfaden zur sicheren Verwendung.
  • Die längste Frist gilt, und es ist nur eine Einreichung erforderlich, wenn es mehrere Gründe für die Aktualisierung einer Registrierung gibt.
  • Eine Frist von drei (3) Monaten gilt für Informationen über die Einstellung der Herstellung oder des Imports eines Stoffes.

Die Fristen gelten auch für Änderungen an zuvor gemeldeten Stoffen gemäß der Richtlinie über gefährliche Stoffe (NONS), die unter REACH registriert sind.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie Überwachungssysteme eingerichtet haben, die es ihnen ermöglichen, Änderungen, die eine Aktualisierung ihrer Registrierungen erfordern, schnell zu erkennen. Die Aufzeichnungen dieser Änderungen müssen aufbewahrt werden, um den nationalen Vollzugsbehörden nachzuweisen, dass die erforderlichen Aktualisierungen für alle Stoffe vorgenommen wurden.

Da die Durchführungsverordnung voraussichtlich ab dem 11. Dezember 2020 in Kraft tritt, müssen Unternehmen ihre EU REACH-Dossiers entsprechend aktualisieren und sich an die neuen Fristen anpassen. Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie konform.

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