EU-Kosmetikansprüche – Gemeinsame Kriterien für die Einhaltung der Vorschriften
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Kosmetische Angaben sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Kosmetiketiketts. Sie dienen als wichtiges Marketinginstrument, um Verbrauchern eine fundierte Entscheidung zwischen ähnlichen Produkten zu ermöglichen. Um sicherzustellen, dass Nutzer gut über Kosmetikprodukte informiert sind, regelt die Europäische Kommission (EC) kosmetische Angaben gemäß Artikel 20 der Europäischen Kosmetikverordnung Nr. 1223/2009. Ziel dieser Verordnung ist es, Verbraucher vor irreführenden Behauptungen bezüglich der Sicherheit und Wirksamkeit von Kosmetikprodukten zu schützen. Bevor wir uns mit den Details der Vorschriften für kosmetische Angaben befassen, werfen wir einen kurzen Blick auf deren Grundlagen.

Was ist eine kosmetische Angabe?

Eine kosmetische Angabe soll die Wirkungen eines Produkts erklären, dem Käufer bei der Produktauswahl helfen oder das Produkt begehrenswerter als die Konkurrenz machen. Typischerweise werden kosmetische Angaben zur Bewerbung des Endprodukts verwendet und können auf Etiketten, in Anzeigen, Zeitungen, auf Websites usw. erscheinen.

Kosmetische Angaben – Gemeinsame Kriterien zur Einhaltung

Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 der Europäischen Kommission müssen Angaben auf Kosmetikprodukten die folgenden gemeinsamen Kriterien erfüllen:

  • Gesetzliche Konformität – Ein kosmetisches Produkt darf keinen besonderen Vorteil beanspruchen, wenn dies lediglich der Einhaltung minimaler gesetzlicher Anforderungen entspricht. Zum Beispiel können Kosmetika nicht mit „Nicht an Tieren getestet“ werben, da Tierversuche gesetzlich verboten sind.
  • Wahrhaftigkeit – Wenn eine Angabe das Vorhandensein eines bestimmten Inhaltsstoffs spezifiziert, muss dieser absichtlich im Produkt enthalten sein.
  • Nachweisbarkeit – Angaben müssen durch ausreichende und überprüfbare Nachweise gestützt werden.
  • Ehrlichkeit – Angaben dürfen die tatsächliche Leistung des Produkts nicht übertreffen.
  • Fairness – Angaben müssen objektiv sein und dürfen das Ansehen von Wettbewerbern nicht herabsetzen.
  • Informierte Entscheidungsfindung – Angaben sollten für die Endverbraucher klar und verständlich sein.

Während die Vorschriften für Kosmetikprodukte von Region zu Region variieren, gelten die EU-Vorschriften, insbesondere für Angaben, als die strengsten. Ziel dieser Vorschriften ist es, sicherzustellen, dass die an die Verbraucher übermittelten Informationen nützlich, verständlich und zuverlässig sind. Die Informationen sind auf vier Anhänge verteilt, die von der EU-Kommission und den EU Member States veröffentlicht wurden; zwei davon wurden kürzlich eingeführt. Angesichts der dynamischen Entwicklung der Vorschriften ist es unerlässlich, diese so schnell wie möglich zu entschlüsseln und sich anzupassen, um einen konformen Markteintritt zu gewährleisten. 

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