GB BPR Übergangszeitraum und Fristen
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Nach dem Brexit am 31. Dezember 2020 ist Großbritannien nicht mehr Teil des EU-Systems zur Regulierung von Biozidprodukten. Die bestehende EU-Biozidprodukte-Verordnung (EU BPR) wurde in die Biozidprodukte-Verordnung Großbritanniens (GB BPR) umgewandelt. Die meisten Aspekte der EU BPR werden jedoch unter der GB BPR unverändert fortbestehen.

Hier sind einige Neuerungen zur GB BPR:

Tabelle 1 

ZulassungZulassungsinhaber muss seinen Sitz haben inFristen
GroßbritannienVereinigtes Königreich (Großbritannien oder NI)1. Jan. 2022
NordirlandNI/EU/EEA/Schweiz1. Jan. 2021
EU/EEANI/EU/EEA/Schweiz1. Jan. 2021

Ref: https://www.youtube.com/watch?v=BlremnIINIs&feature=youtu.be

  • Laufende Genehmigungen für Wirkstoffe und Produktzulassungen bleiben in Großbritannien (GB) und Nordirland (NI) bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. (vorbehaltlich der Niederlassungsanforderungen)
  • NI folgt weiterhin der EU.
  • Die Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich haben keine Auswirkungen auf die Biozide
  • Niederlassungsregeln: 

    • Die GB BPR verlangt, dass Zulassungsinhaber im UK (einschließlich NI) ansässig sind.
    • Die EU BPR verlangt, dass Zulassungsinhaber in der EU/EEA ansässig sind. Ein NI-Zulassungsinhaber muss in der EU/EEA/NI ansässig sein.
  • Konsequenzen der Niederlassungsregeln:

    • Um die Genehmigung zu ändern, müssen Antragsteller einen Antrag auf 'Admin-Änderung' einreichen, der auf der Website der Health and Safety Executive (HSE) verfügbar ist.
    • Eine Übergangsfrist von einem (01) Jahr wird für Produkte gewährt, die bereits auf dem GB-Markt zugelassen sind.
    • Fristen werden von der HSE für Wiedervorlagen in GB bereitgestellt.
    • Die Zulassung für neue Produkte erfolgt auf der Grundlage der Anträge.
    • Für die Markteinführung sowohl in GB als auch in NI werden zwei (2) Sätze von Zertifikaten ausgestellt, wobei beide Adressen auf dem Produktetikett angegeben sind.
  • Übergangsregelungen: 

    • Laufende Anträge für Wirkstoffe und Produkte müssen bei der HSE erneut eingereicht werden bis:
      • 31. März 2021, wenn das Vereinigte Königreich die Federführung hat
      • 29. Juni 2021, wenn das Vereinigte Königreich nicht die Federführung innehat
    • Ein neues Antragsformular von der HSE-Website muss verwendet werden
    • Hervorheben und begründen Sie die Datenlücken
    • Keine automatischen Ablehnungsentscheidungen
  • Wege zum UK-Markt für Produkte:

    Für Großbritannien:

    • Beantragen Sie bei der HSE gemäß der GB BPR oder
    • Beantragen Sie bei der HSE über uneingeschränkten Zugang (sobald das Produkt in NI zugelassen ist)

    Für NI:

    • Beantragen Sie bei der HSE gemäß der EU BPR (national oder MR) oder
    • Beantragen Sie bei der ECHA eine Unionszulassung gemäß der EU BPR
  • Einreichungen oder erneute Einreichungen von Anträgen und Dossiers an GB:

    • Laden Sie den entsprechenden Antrag von der HSE-Website herunter.
    • Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es per E-Mail bei der HSE ein
    • Ein Upload-Link mit einer Gültigkeit von fünf (5) Tagen wird gesendet, über den Sie die anwendungsspezifischen Dateien hochladen müssen.

Daher müssen Zulassungsinhaber gemäß Tabelle 1 niedergelassen sein und sich der von der HSE gesetzten Fristen bewusst sein. Die Einhaltung der regulatorischen Fristen ist recht komplex und erfordert fundierte Kenntnisse der regionalen regulatorischen Rahmenbedingungen. Konsultieren Sie einen Experten für die Einhaltung der Vorschriften. Bleiben Sie informiert. Bleiben Sie auf dem Laufenden.

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