Neueste regulatorische Aktualisierungen zu kosmetischen Inhaltsstoffen in der EU und im Vereinigten Königreich: Einblicke in die Compliance und Branchentrends
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Die Kosmetikindustrie in der Europäischen Union (EU) und im Vereinigten Königreich (UK) ist für ihre strengen Vorschriften bekannt, die die Sicherheit und Qualität von Produkten gewährleisten sollen. Für Kosmetikmarken ist es entscheidend, über die neuesten Vorschriften für Inhaltsstoffe informiert zu bleiben, um konform zu sein und den sich wandelnden Erwartungen der Verbraucher gerecht zu werden. Dieser Blog beleuchtet aktuelle regulatorische Änderungen, Compliance-Aspekte und neue Trends, die den Kosmetikmarkt in der EU und im UK prägen.

Regulierungsbehörden und rechtliche Rahmenbedingungen

Kosmetika in der EU unterliegen der EU-Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, einem umfassenden Regelwerk, das von der Produktsicherheit bis zur Kennzeichnung alles abdeckt. Nach dem Brexit führte das Vereinigte Königreich seine eigene Version ein, die UK Cosmetics Regulation (UKCR). Diese spiegelt weitgehend die EU-Vorschriften wider, berücksichtigt aber auch länderspezifische Besonderheiten.

Beide Regelwerke legen großen Wert auf die Sicherheit der Inhaltsstoffe. Marken müssen daher umfassende Prüfungen durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte für Verbraucher sicher sind.

Aktuelle regulatorische Änderungen bei Inhaltsstoffen

Erweiterung der Allergenkennzeichnung (EU):

Die EU hat mit der Verordnung (EU) 2023/1545, die die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 ändert, neue Kennzeichnungspflichten für Duftstoffallergene in Kosmetikprodukten eingeführt. Diese Verordnung erweitert die Liste der Duftstoffallergene, die einzeln aufgeführt werden müssen, wenn ihre Konzentration in Leave-on-Produkten 0,001 % und in Rinse-off-Produkten 0,01 % überschreitet. Es gibt eine Übergangsfrist: Produkte dürfen bis zum 31. Juli 2026 auf den Markt gebracht und müssen bis zum 31. Juli 2028 vom Markt genommen werden, wenn sie nicht konform sind.

Mikroplastikverbot (EU):

Die Europäische Union hat ein umfassendes Verbot von absichtlich zugesetztem Mikroplastik in Produkten eingeführt, das am 17. Oktober 2023 in Kraft trat. Dieses Verbot, das in der EU-Verordnung (EU) 2023/2055 festgelegt ist, sieht je nach Produktkategorie unterschiedliche Übergangsfristen für den Ausstieg aus Mikroplastik vor: zum Beispiel 4 Jahre für Rinse-off-Kosmetika, 6 Jahre für Leave-on-Produkte wie Sonnencreme und Deodorant und 12 Jahre für Make-up-Produkte. Die Gesetzgebung soll die Mikroplastikverschmutzung erheblich reduzieren und basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie Beiträgen von Interessengruppen wie Wissenschaftlern und NGOs.

UK-spezifische Vorschriften:

Das bevorstehende UK-Verbot für die Bereitstellung und den Verkauf von Feuchttüchern, die Plastik enthalten: Die Regierung wird die Bereitstellung und den Verkauf von Feuchttüchern mit Plastik im gesamten UK verbieten. Die Herstellung solcher Tücher für den Export ist jedoch nicht betroffen. Die einzelnen Landesteile werden eigene Gesetze zur Durchsetzung dieses Verbots erlassen. Es wird erwartet, dass die Gesetzgebung bis Ende 2024 im gesamten UK in Kraft tritt und eine 18-monatige Übergangsfrist ab dem Zeitpunkt des Erlasses jedes einzelnen Gesetzes vorsieht.

Compliance-Einblicke für Unternehmen

  • Rückverfolgbarkeit von Inhaltsstoffen: Marken müssen detaillierte Aufzeichnungen über die Herkunft der Inhaltsstoffe, Sicherheitsdaten und die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften führen.
  • Anpassungen der Kennzeichnung: Eine aktualisierte Kennzeichnung, die neue Allergenangaben berücksichtigt, ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Fokus auf Nachhaltigkeit: Da die Vorschriften zum Umweltschutz strenger werden, ist die Verwendung umweltfreundlicher Alternativen und recycelbarer Verpackungen eine vorausschauende Compliance-Strategie.
  • Einbindung lokaler Vertreter: Für die Einhaltung der UK-Vorschriften müssen Marken eine im UK ansässige verantwortliche Person (RP) benennen, die für die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen zuständig ist.

Branchentrends

  • Clean Beauty Bewegung: Verbraucher bevorzugen Produkte mit wenigen synthetischen Zusatzstoffen, was Marken dazu anregt, ihre Rezepturen auf natürliche Inhaltsstoffe umzustellen.
  • Digitalisierung der Compliance: Digitale Tools und KI werden eingesetzt, um regulatorische Einreichungen zu vereinfachen und die Compliance in Echtzeit zu überwachen.
  • Nachhaltigkeit als Alleinstellungsmerkmal: Eine nachhaltige Beschaffung von Inhaltsstoffen und innovative Verpackungslösungen werden zu zentralen Bestandteilen der Markenbotschaften.

Abschließende Gedanken

Das regulatorische Umfeld in der EU und im Vereinigten Königreich entwickelt sich ständig weiter, angetrieben durch das Engagement für Verbrauchersicherheit, Transparenz und Nachhaltigkeit. Für Kosmetikmarken bedeutet es nicht nur die Einhaltung von Vorschriften, diesen Veränderungen einen Schritt voraus zu sein, sondern auch Vertrauen aufzubauen und langfristige Kundenbindung zu fördern.

Durch die Berücksichtigung regulatorischer Aktualisierungen und die Anpassung an neue Branchentrends können Unternehmen in den hart umkämpften Märkten der EU und des Vereinigten Königreichs erfolgreich sein. Eine Partnerschaft mit Regulierungsexperten wie Freyr kann den Compliance-Prozess vereinfachen, sodass Marken sich auf Innovation und Wachstum in diesem spannenden Umfeld konzentrieren können.

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