MEE veröffentlicht überarbeitetes Gesetz für neue Chemikalien
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Das Ministerium für Ökologie und Umwelt (MEE) Chinas veröffentlichte am 7. Mai 2020 das überarbeitete Gesetz für neue chemische Substanzen, das die bestehende Gesetzgebung, die MEP-Verordnung 7, ab dem 1. Januar 2021 ersetzen soll. Das neue Update konzentriert sich auf die wesentlichen Änderungen, die die MEE-Verordnung 12 eingeführt hat, und deren Auswirkungen auf die Industrie aus rechtlicher Sicht. Werfen wir einen kurzen Blick darauf.

Geltungsbereich

Gemäß MEE-Verordnung 12 müssen folgende eine Meldung einreichen:

  • Neue chemische Substanzen, d.h. Substanzen, die nicht unter das Inventar bestehender chemischer Substanzen (IECSC) fallen
  • Bestehende chemische Stoffe mit neuen Verwendungszwecken

Werden hochgefährliche neue Stoffe gemäß Anordnung 12 in das Verzeichnis aufgenommen, sind diese nur für bestimmte Verwendungszwecke zugelassen.

Möchte ein Unternehmen den Stoff in der 'Volksrepublik China' herstellen, verwenden oder importieren, muss es eine Meldung für neue chemische Stoffe zur Verwaltung neuer Verwendungszwecke einreichen. 

Arten der Registrierung

Die Arten der Registrierungen bleiben unverändert, während die Tonnageschwellen, die sie auslösen, wie folgt geändert werden:

  • Standardregistrierung – Für neue Stoffe in Mengen von zehn (10) Tonnen oder mehr pro Jahr
  • Vereinfachte Registrierung – Für neue Stoffe in Mengen zwischen einer (1) und zehn (10) Tonnen pro Jahr
  • Einreichung – Für neue Stoffe in Mengen von weniger als einer (1) Tonne pro Jahr und bestimmte spezifizierte Polymere (z. B. Polymere mit geringem Bedenken) unabhängig vom Volumen

Technische Prüfung

Nachdem der Antrag für die reguläre/Standardregistrierung angenommen wurde, führt der Sachverständigenausschuss eine technische Prüfung durch, die sich hauptsächlich auf Folgendes konzentriert:

  •  Name und Identifizierung der neuen chemischen Substanz
  • Qualität der neuen chemischen Substanz
  • Umweltexposition und Umweltrisiken neuer chemischer Substanzen
  • Umwelt- und Gesundheitsgefahren neuer chemischer Substanzen
  • Umsetzung des Umweltmanagements für neue Verwendungen bestehender chemischer Substanzen
  • Angemessene Maßnahmen zur Kontrolle von Umweltrisiken
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • Antragsverfahren für hochgefährliche chemische Substanzen

Für die vereinfachte Registrierung konzentriert sich die technische Prüfung hauptsächlich auf Folgendes:

  • Name und Identifizierung der neuen chemischen Substanz
  • Qualität der neuen chemischen Substanz
  • Persistenz (P), Bioakkumulation (B) und Toxizität (T) neuer chemischer Substanzen
  • Umweltrisiken neuer chemischer Substanzen
  • Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Gemäß der neuen Gesetzgebung beträgt die maximale Schutzfrist für vertrauliche Geschäftsinformationen (CBI) für neue Stoffe fünf (5) Jahre ab dem Datum der ersten Registrierung. Eine Verlängerung über diese Frist hinaus ist nicht vorgesehen.

Die Schutzfrist für Stoffe, die mit CBI-Ansprüchen im Inventar aufgeführt sind, endet am 31. Dezember 2025, was bedeutet, dass das IECSC ab dem 1. Januar 2026 ein vollständig öffentliches Inventar sein wird.

Das MEE arbeitet derzeit an Leitlinien für die Notifizierung neuer chemischer Substanzen, um Datenanforderungen und Notifizierungsverfahren detailliert darzulegen. Daher müssen Unternehmen die kommenden Leitlinien genau verfolgen, um umfassende Kenntnisse über Registrierungen zu erlangen. Bleiben Sie konform.

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