Registrierung von chemischen Substanzen in Südkorea
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Die Chemikalienvorschriften in Südkorea werden von verschiedenen Ministerien verwaltet, darunter das Umweltministerium, das Ministerium für Beschäftigung und Arbeit, das Ministerium für Gesundheit und Soziales sowie das Landwirtschaftsministerium. Dies geschieht auf der Grundlage zahlreicher Gesetze, die sich nach den Verwendungszwecken und Gefahreneigenschaften chemischer Substanzen richten. Ziel aller Behörden ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor der Toxizität von Chemikalien zu schützen. Die nachstehende Tabelle fasst die verschiedenen Ministerien und die Gesetze zusammen, die an der Regulierung von Chemikalien in Südkorea beteiligt sind.

Produkte

Gesetze

Behörden

Industriechemikalien

K-REACH

Chemikaliengesetz (CCA)

Gesetz über die Sicherheit von Verbraucherchemikalien und Bioziden

Arbeitsschutzgesetz (OSHA)

Umweltministerium

Ministerium für Arbeit und Beschäftigung

Kosmetika

Kosmetikgesetz

Ministerium für Gesundheit und Soziales

Lebensmittelzusatzstoffe

Lebensmittelhygienegesetz

Landwirtschaftsministerium

Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittelgesetz

Landwirtschaftsministerium

 

Die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (K-REACH) für Industriechemikalien wird vom Umweltministerium überwacht. Das geänderte K-REACH-Gesetz wurde im März 2018 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2019 in Kraft. Jedes Unternehmen, das beabsichtigt, eine neue chemische Substanz oder eine bereits vorhandene chemische Substanz zu importieren oder herzustellen, muss sich unter K-REACH registrieren. Die Registrierungsanforderungen sind wie folgt:

  • All the new substances must be registered before manufacture or import. Any substance that is manufactured or imported <100kg/y must only require notification and do not need to go through hazard evaluation.
  • Alle bestehenden Stoffe, die in einer Menge von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, müssen innerhalb der vorgegebenen Übergangsfristen registriert werden. Um von diesen Übergangsfristen zu profitieren, müssen die Hersteller oder Importeure dem Umweltministerium (MoE) die folgenden Informationen vorab mitteilen („Vorabmeldung“):
    • Informationen zum Unternehmen
    • Name des Stoffs
    • Die Menge des Stoffes
    • Klassifizierung des Stoffes
    • Informationen zur Verwendung des Stoffes

Gemäß dem geänderten K-REACH müssen neue Substanzen vor der Herstellung oder dem Import registriert werden, und bereits vorhandene Substanzen, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt werden, müssen innerhalb der unten aufgeführten Fristen (oder Übergangsfristen) registriert werden.

  • Für die ersten 510 bestehenden chemischen Stoffe, die in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden – 1. Juli 2018
  • Für bestehende chemische Stoffe in einer Menge von 1000 Tonnen oder mehr pro Jahr und CMR-Stoffe in einer Menge von 1 Tonne oder mehr pro Jahr – 31. Dezember 2021
  • Für bestehende chemische Stoffe, die in einer Menge von 100 bis 1000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden – 31. Dezember 2024
  • Für bestehende chemische Stoffe, die in einer Menge von 1 bis 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden – 31. Dezember 2030

Darüber hinaus muss jeder ausländische Hersteller, der chemische Substanzen nach Korea exportieren möchte, einen in Korea ansässigen Vertreter für Registrierungen und Vorabmeldungen benennen. Wie präzise ist Ihr Wissen über die koreanischen Regulierungsprozesse? Konsultieren Sie einen Experten, um über die festgelegten Fristen auf dem Laufenden zu bleiben.

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