„Das brasilianische Ministerium für Landwirtschaft und Viehzucht (MAPA) hat über das Sekretariat für Pflanzenschutz einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, in dem aktualisierte pflanzengesundheitliche Anforderungen für die Einfuhr von in Italien erzeugtem Saatgut der Kategorie 4 der Ackerbohne (Vicia faba) vorgeschlagen werden. Der Verordnungsentwurf, der auf der Grundlage des Dekrets Nr. 12.642 vom 1. Oktober 2025 und der damit verbundenen nationalen Pflanzenschutzvorschriften erlassen wurde, zielt darauf ab, die pflanzengesundheitlichen Schutzmaßnahmen zu verstärken und den brasilianischen Agrarsektor weiterhin vor Quarantäneschädlingen und potenziell schädlichen Schädlingen zu schützen. Der Vorschlag steht im Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahren Nr. 21000.087372/2025-79 und spiegelt die fortlaufende Angleichung Brasiliens an internationale Pflanzenschutzstandards wider.
Gemäß dem Verordnungsentwurf müssen allen Sendungen von Ackerbohnensamen mit Ursprung in Italien ein amtliches Pflanzengesundheitszeugnis beiliegen, das von der italienischen nationalen Pflanzenschutzorganisation (NPPO) ausgestellt wurde. Das Zeugnis muss spezifische zusätzliche Erklärungen enthalten, die bestätigen, dass die Sendung kontrolliert und für frei von Bruchus spp. und Sitophilus granarius sowie frei von einer definierten Liste regulierter Schädlinge und Krankheitserreger befunden wurde, darunter Carlavirus trifolii, Ditylenchus dipsaci, Fabavirus alphaviciae, Fabavirus betaviciae, Nepovirus cynarae, Orobanche spp. und Tobravirus pisi, basierend auf den Ergebnissen amtlicher Laboranalysen. Diese Erklärungen dienen dazu, das Risiko der Einschleppung von Quarantäneschädlingen nach Brasilien zu mindern.
Der Entwurf sieht ferner vor, dass alle Sendungen am Einfuhrort einer pflanzengesundheitlichen Kontrolle unterzogen werden, einschließlich einer Probenahme für Laboranalysen, die von amtlichen oder vom MAPA akkreditierten Laboratorien durchgeführt werden. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Probenahme und der Analyse trägt der Importeur, und nach Ermessen der Kontrollbehörden kann der Importeur bis zum Abschluss der Kontrollverfahren als Verwahrer der verbleibenden Sendung fungieren. Wird ein Quarantäneschädling oder ein Schädling mit Quarantänepotenzial für Brasilien festgestellt, wird die Sendung entweder vernichtet oder in das Herkunftsland zurückgesandt, und die italienische NPPO wird offiziell benachrichtigt. Der Entwurf ermöglicht es der brasilianischen NPPO zudem, die Einfuhr von Ackerbohnensamen aus Italien auszusetzen, bis die entsprechende Schädlingsrisikoanalyse (PRA) überprüft wurde.
Die Verordnung stellt klar, dass Sendungen, die den festgelegten Anforderungen nicht entsprechen, nicht zur Einfuhr nach Brasilien zugelassen werden. Nach ihrer endgültigen Verabschiedung und Veröffentlichung tritt die Maßnahme am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Der Verordnungsentwurf unterstreicht Brasiliens vorsorglichen Ansatz beim Pflanzenschutz, wobei gleichzeitig strukturierte Handelsbedingungen für Agrarimporte im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung und den internationalen Pflanzenschutzgrundsätzen gewahrt bleiben.