„Am 1. Januar 2026 gab die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Umsetzung des Pakets „One Substance, One Assessment“ (OSOA) bekannt, einer zentralen Initiative im Rahmen der EU-Strategie für die Nachhaltigkeit von Chemikalien, die darauf abzielt, die Kohärenz, Transparenz und Effizienz der Risikobewertung von Chemikalien in der gesamten Europäischen Union zu verbessern.
Das OSOA-Rahmenwerk gilt allgemein für Chemikalien, die in Spielzeug, Lebensmitteln, Kosmetika, Arzneimitteln, Pestiziden, Bioziden und anderen regulierten Produkten verwendet werden, mit dem Ziel, sicherzustellen, dass jede Substanz über verschiedene Regulierungsbereiche hinweg auf einheitliche Weise bewertet wird. Durch eine verbesserte Koordinierung und einen besseren Datenaustausch zwischen den EU-Behörden soll das neue System eine frühzeitigere Erkennung chemischer Risiken ermöglichen und bei Bedarf schnellere regulatorische Maßnahmen unterstützen, wodurch der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gestärkt wird.
Im Rahmen dieser Initiative plant die EU die Einrichtung einer neuen gemeinsamen EU-Datenplattform für Chemikalien (EU-CDPC), die als öffentlich zugängliche zentrale Drehscheibe für chemische Daten dienen soll, die im Rahmen verschiedener EU-Verordnungen erhoben werden. Die Plattform, die bis Ende 2028 betriebsbereit sein soll, wird die Wiederverwendung chemischer Informationen erleichtern, die regulatorische Entscheidungsfindung unterstützen und Doppelbewertungen reduzieren. EFSA die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) haben gemeinsam ein Strategiepapier erarbeitet, in dem das OSOA-Konzept dargelegt, bestehende Ineffizienzen aufgezeigt und Lösungen vorgeschlagen werden, wie beispielsweise ein zentraler Koordinierungsmechanismus, eine verbesserte Aufgabenverteilung zwischen den Behörden – auch bei der Bewertung von Chemikaliengemischen – sowie die Einführung eines einheitlichen strukturierten Datenformats. ECHA ist mit Unterstützung der EFSA anderer EU-Einrichtungen für die Entwicklung des EU-CDPC verantwortlich, das zunächst einen Mindestdatensatz umfassen wird und voraussichtlich innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten der entsprechenden Verordnungen die vollständige Integration aller bestehenden und neu generierten Chemikaliendaten erreichen soll, wobei die Fertigstellung bis Ende 2036 angestrebt wird.“