Die Europäische Union hat die offizielle Liste der benannten zuständigen Behörden aktualisiert, die für die Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte zuständig sind. Die Verordnung zielt auf Rohstoffe wie Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz und entsprechende Holzprodukte ab. Die zuständigen Behörden in member states– darunter Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Schweden – haben die Aufgabe sicherzustellen, dass Produkte, die auf den EU-Markt gelangen, aus Quellen stammen, die nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beitragen. Diese Aktualisierung verbessert die Transparenz und die Einhaltung der Vorschriften in den Lieferketten der EU für entwaldungsfreie Rohstoffe.
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