„Indien hat ein Veterinärzeugnis (VHC) herausgegeben, in dem die verbindlichen hygienischen und dokumentarischen Anforderungen für die Einfuhr von Gelatine aus Rinder- und Schweineknochen oder -häuten festgelegt sind. Die Maßnahme wird im Rahmen des Gesetzes über die Einfuhr von Vieh von 1898 sowie der damit verbundenen Vorschriften und Bestimmungen umgesetzt und gilt für Einfuhren über die vom Ministerium für Fischerei, Viehzucht und Milchwirtschaft bekannt gegebenen Einfuhrhäfen.“

Die Anforderungen sollen sicherstellen, dass importierte Gelatine den Standards in den Bereichen Tiergesundheit, Verarbeitung und Biosicherheit entspricht, die sich an den Empfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) orientieren und mit dem SPS-Übereinkommen der WTO im Einklang stehen.

Geltungsbereich und Produktidentifizierung

Das Zertifikat gilt für:

Gelatine, die ausschließlich aus Rinder- oder Schweineknochen, -häuten oder -fellen gewonnen wird

Die Tiere müssen domestiziert sein (keine Wildtiere/keine verwilderten Tiere)

Produkte, die für den menschlichen Gebrauch oder zur Weiterverarbeitung bestimmt sind

Jede Sendung muss folgende Angaben deutlich enthalten:

Produktbeschreibung und HS-Code

Verwendungszweck

Angaben zum Herstellungs- oder Verarbeitungsbetrieb

Zulassungsnummer, Datum und Gültigkeitsdauer, ausgestellt von der zuständigen Veterinärbehörde

Wichtige Anforderungen an Hygiene und Tiergesundheit

Der amtliche Tierarzt des Ausfuhrlandes muss bestätigen, dass:

Einhaltung der Herkunftslandvorschriften

Die Rohstoffe stammen aus einem Land, das als frei von relevanten tierseuchenrechtlichen Risiken ausgewiesen ist.

Schlacht- und Fleischuntersuchung

Die Spendertiere wurden in von der nationalen Veterinärbehörde zugelassenen Schlachthöfen für den menschlichen Verzehr geschlachtet.

Die Kontrollen wurden gemäß Kapitel 6.3 des WOAH durchgeführt und ergaben zufriedenstellende Ergebnisse.

Seuchenfreier Status

Die Tiere zeigten keine klinischen Anzeichen von Infektions- oder Ansteckungskrankheiten, darunter:

Anthrax

Kleine Wiederkäuerpest (PPR)

Schweinegrippe

Nicht infizierte Gebiete

Die Rohstoffe stammten nicht von Tieren, die in infizierten Gebieten oder Betrieben gehalten wurden.

Keine Tiere aus Ausrottungsprogrammen

Die Materialien stammten nicht von Tieren, die im Rahmen von Programmen zur Seuchenbekämpfung oder -tilgung geschlachtet oder getötet wurden.

Zugelassene Verarbeitung und Wärmebehandlung

Die Rohstoffe wurden in Räumlichkeiten verarbeitet, die von der Veterinärbehörde zugelassen und kontrolliert wurden.

Die Verarbeitung umfasste validierte Verfahren, die die Abtötung von Krankheitserregern gewährleisten, oder

Die Gelatineherstellung umfasste einen physikalischen Prozess, der eine Wärmebehandlung bei 80 °C über einen Zeitraum von mindestens 4 Stunden beinhaltete.

Trennung und Kontaminationskontrolle

Knochen, Häute, Felle und Gelatinefertigprodukte wurden bei der Sammlung, Verarbeitung, Lagerung oder dem Transport nicht mit anderen Geweben co, die ein Kontaminationsrisiko darstellen.

Verpackungsvorschriften

Die Endprodukte wurden in neue, saubere und kontaminationsfreie Verpackungsmaterialien verpackt.

Rückverfolgbarkeit und Aufzeichnungspflicht

Exporteure müssen detaillierte Aufzeichnungen über die Herkunft und Verarbeitung der bei der Gelatineherstellung verwendeten Rohstoffe führen.

Kontrollen nach der Einfuhr in Indien

Bei der Ankunft:

Die Sendungen und Unterlagen werden von Beamten der Behörde für Tierquarantäne und -zertifizierung (AQCS) geprüft.

Die Nichteinhaltung der Dokumentations- oder Hygienevorschriften kann zu behördlichen Maßnahmen führen, einschließlich der Ablehnung oder anderer Maßnahmen durch das Ministerium für Tierhaltung und Milchwirtschaft.

Regulatorische Bedeutung

Dieses Zertifikat legt die indischen Einfuhrbedingungen für Gelatine tierischen Ursprungs fest und stärkt damit:

Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit

Maßnahmen zur Biosicherheit

Rückverfolgbarkeit und Rechenschaftspflicht im internationalen Handel

„Exporteure und Importeure von Gelatine aus Rinder- und Schweinehäuten, die für den indischen Markt bestimmt ist, sollten vor dem Versand sicherstellen, dass die vorgeschriebenen veterinärrechtlichen Bescheinigungen und Verarbeitungsbedingungen vollständig eingehalten werden, um Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder eine Zurückweisung zu vermeiden.“
 

Verbrauchernachrichten Region
Tags zu Verbraucher-News
Indien, Veterinärbescheinigung, Gelatineimporte, Rindergelatine, Schweinegelatine.