Am 26. Dezember 2025 veröffentlichte die japanische Verbraucherbehörde (CAA) den Vorschlag Nr. 235080086, in dem Änderungen der Lebensmittelkennzeichnungsvorschriften vorgeschlagen werden. Der Vorschlag wurde bis zum 30. Januar 2026 zur öffentlichen Konsultation freigegeben und zielt darauf ab, die Klarheit der Kennzeichnung zu verbessern, irreführende Angaben zu verhindern und die Vorschriften an die aktuellen Herstellungs- und Vermarktungspraktiken anzupassen. Eine der wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen betrifft die vereinfachte Kennzeichnung von gemischten Zuckern in Saftprodukten. Werden in Fruchtsäften und Fruchtsaftgetränken zwei oder mehr Arten von zugesetzten Zuckern verwendet, müssen die Hersteller diese nicht mehr einzeln aufführen. Stattdessen dürfen Sammelbezeichnungen wie „Zucker“ oder „Kristallzucker“ verwendet werden, was die Komplexität der Kennzeichnung verringert und gleichzeitig die Transparenz für die Verbraucher gewährleistet. Der Vorschlag führt zudem neue Definitionen und Zusammensetzungsstandards für Getränke auf Sojabasis ein und legt Mindestgrenzwerte für den Gehalt an Sojafeststoffen fest. Nach den überarbeiteten Standards müssen Produkte, die als „Sojamilch“ gekennzeichnet sind, mindestens 8,0 % Sojafeststoffe enthalten, „modifizierte Sojamilch“ mindestens 6,0 % und „Sojamilchgetränk“ mindestens 4,0 %. Diese Definitionen zielen darauf ab, Produktkategorien klar voneinander abzugrenzen und eine gleichbleibende Produktqualität zu gewährleisten. Für verpackte, geschnittene Lebensmittel werden zusätzliche Anforderungen vorgeschlagen. Bei Lebensmitteln, die nach der Verarbeitung geschnitten werden, wie beispielsweise Schinken oder Surimi-Produkte, muss dem Produktnamen in Klammern ein Hinweis auf die Form des Produkts folgen, wie „in Scheiben“ oder „gewürfelt“, um klarere Informationen über die Produktform zu liefern. Die Änderungen verschärfen zudem die Kennzeichnungsvorschriften für Verarbeitungsmethoden und verlangen gegebenenfalls die ausdrückliche Angabe bestimmter Verfahren. Dazu gehören Angaben wie „aseptische Abfüllung“, „Druckhitzesterilisation“ und „vor dem Einfrieren erhitzt“, wodurch die Transparenz hinsichtlich der Herstellungsprozesse, die die Produkteigenschaften beeinflussen können, erhöht wird. Für bestimmte Lebensmittelkategorien, darunter Instant-Nudeln, Trockenlebensmittel und konzentrierte Würzsaucen, schreibt der Vorschlag vor, dass klare Zubereitungs- oder Gebrauchsanweisungen auf den Etiketten angegeben werden müssen. Diese Anweisungen müssen den Verbrauchern ausreichende Hinweise für eine sichere und sachgemäße Verwendung des Produkts geben. Der Vorschlag verschärft zudem die Kontrollen bei Angaben zur Qualitätsstufe und verbietet die Verwendung von Begriffen wie „Special Grade“, „Superior“ oder „Standard“, sofern diese nicht ausdrücklich definiert und durch offizielle Produktnormen belegt sind. Diese Maßnahme soll irreführende Angaben und unlauteren Wettbewerb verhindern. Schließlich führen die Änderungen strenge Bedingungen für auszeichnungsbezogene Angaben ein. Produkte dürfen nur dann Informationen zu Auszeichnungen anzeigen, wenn sie unter denselben Bedingungen wie das preisgekrönte Produkt hergestellt wurden, und das Jahr der Auszeichnung muss auf dem Etikett deutlich angegeben sein, um eine Täuschung der Verbraucher zu vermeiden. Insgesamt stellen die vorgeschlagenen Änderungen eine bedeutende Aktualisierung des japanischen Rahmens für die Lebensmittelkennzeichnung dar, mit Auswirkungen auf die Produktzusammensetzung, die Gestaltung von Etiketten und die Marketingpraktiken. Lebensmittelunternehmer werden aufgefordert, den Vorschlag sorgfältig zu prüfen und bis zum Stichtag am 30. Januar 2026 Stellungnahmen einzureichen.
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