Malaysia hat die Lebensmittelverordnung (Änderung) (Nr. 2) von 2025 unter der Nummer P.U. (A) 275 im Amtsblatt der Bundesregierung veröffentlicht, mit der die Lebensmittelverordnung von 1985 [P.U. (A) 437/1985] gemäß § 34 des Lebensmittelgesetzes von 1983 [Gesetz 281] geändert wird. Die Änderungen treten am 1. März 2026 in Kraft.

Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Einführung der neuen Vorschrift 130A, die Kelulut-Honig (Honig von stachellosen Bienen) formal definiert und regelt. Kelulut-Honig wird definiert als eine natürliche süße Substanz mit spezifischem Säuregehalt, die von stachellosen Bienen der Gattung Meliponini aus Pflanzennektar oder Sekreten lebender Pflanzenteile gewonnen, von den Bienen verarbeitet, in natürlichen Propolis-Honiggefäßen gelagert und gereift wird.

Qualitätsstandards für Kelulut-Honig

Gemäß der neuen Verordnung muss Kelulut-Honig die folgenden verbindlichen Anforderungen an die Zusammensetzung erfüllen:

Trehalulose: mindestens 6 %

Feuchtigkeit: höchstens 22 %

Asche: höchstens 1,0 %

Fruktose: höchstens 40 %

Glukose: höchstens 40 %

Saccharose: höchstens 10 %

Hydroxymethylfurfural (HMF): höchstens 80 mg

pH-Bereich: 2,5 bis 3,8

Kennzeichnungsvorschriften

Die Änderung schreibt vor, dass jede Verpackung, die Kelulut-Honig enthält, auf dem Etikett deutlich die Aufschrift „Kelulut-Honig“ tragen muss, um eine eindeutige Produktidentifizierung zu gewährleisten und irreführende Angaben zu verhindern.

Mikrobiologische Standards

Mit den Vorschriften wird zudem der Anhang 15 der Lebensmittelverordnung von 1985 geändert, indem mikrobiologische Grenzwerte für Kelulut-Honig eingeführt werden. Die festgelegten Grenzwerte lauten:

Gesamtkeimzahl bei 37 °C nach 48 Stunden: höchstens 1 × 10³ pro Gramm

Coliforme bei 37 °C nach 48 Stunden: höchstens 10 pro Gramm

Escherichia coli: muss fehlen

Auswirkungen der Regulierung

Mit diesen Änderungen wird erstmals ein klarer rechtlicher Rahmen für die Identität, die Zusammensetzung, die Kennzeichnung und die mikrobiologische Qualität von Kelulut-Honig in Malaysia geschaffen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Lebensmittelsicherheit, die Produktstandardisierung und das Verbrauchervertrauen zu stärken und gleichzeitig Rechtssicherheit für Erzeuger, Importeure und Händler von Kelulut-Honig zu schaffen.

Lebensmittelunternehmer, die Kelulut-Honig auf dem malaysischen Markt in Verkehr bringen, müssen bis zum 1. März 2026 die vollständige Einhaltung der Vorschriften sicherstellen.

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Malaysia, Normen für Kelulut-Honig.