„Malaysia hat im Rahmen des Programms für Lebensmittelsicherheit und -qualität des malaysischen Gesundheitsministeriums Entwürfe für Änderungen des Anhangs 16 (Vorschrift 41) der Lebensmittelverordnung von 1985 [P.U. (A) 437/1985] bezüglich der Rückstandshöchstgehalte für Pestizide notifiziert. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen verschiedene Lebensmittel und werden voraussichtlich Auswirkungen auf alle Handelspartner haben.“

Die Änderungsentwürfe sehen die Festlegung von Rückstandshöchstgehalten (MRL) für 19 neue Pestizide vor, darunter Tetraniliprol, Permethrin, Carfentrazon-ethyl, Clomazon, Cyproconazol, Esfenvalerat, Metolachlor, Oxolinsäure, Picoxystrobin, Pretilachlor, Pydiflumetofen, Difenoconazol, Methidathion, Propineb, Pyridaben, Fenazaquin, Isocycloseram, Omethoat und Cyflufenamid.

Darüber hinaus werden in dem Vorschlag neue Rückstandshöchstgehalte für weitere Erzeugnisse im Zusammenhang mit bereits zugelassenen Pflanzenschutzmitteln eingeführt, darunter Ametoctradin, Buprofezin, Chromafenozid, Lufenuron, Glufosinat-Ammonium, Prochloraz, Propiconazol, Cyromazin, Tebuconazol, Trifloxystrobin, Azoxystrobin, Spinetoram, Imidacloprid, Carbaryl, Lambda-Cyhalothrin, Pyriproxyfen, Dinotefuran, Clothianidin, Deltamethrin, Metalaxyl, Amitraz, Cyfluthrin/Beta-Cyfluthrin, Acetamiprid, Emamectinbenzoat, Pirimiphos-Methyl, Fluopyram, Hexaconazol, Iprodion, Fenvalerat, Thiamethoxam, Zeta-Cypermethrin, Bifenthrin und Clethodim.

Der Entwurf sieht außerdem vor, die bestehenden Rückstandshöchstgehalte für drei Pestizide – Trichlorfon, Monocrotophos und Methamidophos – sowie die dazugehörigen Wareneinträge zu streichen.

Malaysia stellt fest, dass einige der vorgeschlagenen Rückstandshöchstgehalte nicht im Rahmen des Codex Alimentarius festgelegt wurden, während andere bei bestimmten Kombinationen aus Pestiziden und Erzeugnissen von den Codex-Grenzwerten abweichen. Beispiele hierfür sind Tetraniliprol in Kohl, Ametoctradin in Tomaten, Propiconazol in Bananen, Pydiflumetofen in Mais und Wassermelonen, Cyromazin und Tebuconazol in Frühlingszwiebeln, Fluopyram in Erdbeeren sowie Isocycloseram in Tomaten. Die vorgeschlagenen Rückstandshöchstgehalte wurden auf der Grundlage von Rückstandsversuchen in Malaysia und Daten aus anderen Ländern festgelegt.

„Diese Änderungen zielen darauf ab, Malaysias Rahmenregelung für Pestizidrückstände an die aktuellen landwirtschaftlichen Praktiken, die nationalen Rückstandsdaten und die Erfordernisse der Lebensmittelsicherheit anzupassen und gleichzeitig den inländischen Erzeugern und internationalen Exporteuren, die den malaysischen Markt mit Lebensmitteln beliefern, rechtliche Klarheit zu verschaffen.“
 

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