Am 1. Januar 2026 hat die Umweltschutzbehörde (EPA) Neuseelands aktualisierte Regeln für den Import und die Herstellung von Kosmetikprodukten gemäß dem Cosmetic Products Group Standard 2020 eingeführt. Die Änderungen gelten für alle Kosmetikprodukte, einschließlich Seifen, Shampoos, Zahnpasta, Deodorants, Parfüms, Haarfärbemittel, Insektenschutzmittel, Sonnenschutzmittel, Selbstbräuner und Make-up, die gefährliche Inhaltsstoffe enthalten. Produkte, die an sich nicht gefährlich sind, aber gefährliche Substanzen enthalten, müssen nun dem Gruppenstandard entsprechen, was die regulatorische Klarheit und Durchsetzung verbessert. Zu den wichtigsten Aktualisierungen gehören überarbeitete Listen verbotener, eingeschränkter und zugelassener Inhaltsstoffe, verschärfte Anforderungen an die Aufzeichnung von Nanomaterialien, der Ausstieg aus PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) und erweiterte Übergangsregelungen für Sonnenschutzmittel, die mehr als 10 % Homosalat enthalten. Die Einhaltung der Vorschriften für alle Produkte muss bis zum 1. Januar 2027 erfolgen, wobei nicht konforme Produkte bis zu diesem Datum vom Markt genommen werden müssen. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Sicherheit von Kosmetikprodukten in Neuseeland zu verbessern und gleichzeitig internationale regulatorische Standards anzugleichen.
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