„Das Königreich Saudi-Arabien hat nach einem bestätigten Ausbruch der Newcastle-Krankheit in der Region Małopolskie in Polen einen vorübergehenden Importstopp für Geflügelfleisch, Eier und verwandte Produkte verhängt. Dies geht aus einem Bericht der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) vom 23. Dezember 2025 hervor.“

Die Entscheidung wurde gemäß dem WOAH-Kodex für Landtiere, Kapitel 10.9, getroffen, der internationale Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Newcastle-Krankheit festlegt. Die saudi-arabischen Behörden erklärten, dass die Aussetzung eine Vorsichtsmaßnahme sei, die darauf abzielt, die Einschleppung des Virus in das Königreich zu verhindern und die Gesundheit des heimischen Geflügels sowie die Ernährungssicherheit zu schützen.

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Vögel, insbesondere Geflügel, befällt und zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann, wenn sie in Geflügelbestände eingeschleppt wird.

Umfang der Importsperre

Das vorübergehende Verbot gilt für:

Geflügelfleisch

Eier

Geflügel- und Eiprodukte

aus der Woiwodschaft Małopolskie, Polen.

Ausnahmen

Die Aussetzung gilt nicht für:

Verarbeitetes Geflügelfleisch und Eiprodukte, die einer Wärmebehandlung oder anderen zugelassenen Verfahren unterzogen wurden, die nachweislich das Newcastle-Virus inaktivieren

Um für eine Ausnahme infrage zu kommen, müssen solche Produkte:

Die genehmigten saudi-arabischen Gesundheitsanforderungen und -standards vollständig erfüllen

Von einem offiziellen Gesundheitszeugnis der polnischen Behörden begleitet sein

Eindeutig bescheinigen, dass das Produkt frei von der Newcastle-Krankheit ist

Grund für die Maßnahme

Die saudi-arabischen Behörden betonten, dass diese Maßnahme notwendig ist, um die Tiergesundheit zu schützen und mit den internationalen Tiergesundheitsvorschriften der WOAH in Einklang zu stehen. Präventive Importkontrollen sind eine Standardreaktion nach bestätigten Ausbrüchen meldepflichtiger Tierkrankheiten.

Nächste Schritte

Die Aussetzung bleibt bis auf Weiteres in Kraft, bis neue Informationen zur Seuchenlage in Polen vorliegen und offiziell bestätigt wird, dass der Ausbruch gemäß internationalen Standards eingedämmt wurde.

Saudi-Arabien beobachtet die Entwicklungen weiterhin genau und hat sein Engagement für internationale Tiergesundheitsvorschriften und Biosicherheitsmaßnahmen bekräftigt, um sowohl die lokalen Viehbestände als auch die Verbraucher zu schützen."
 

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KSA, Aussetzung – Geflügel, Fleisch, Eier und verwandte Produkte, Polen.