Slowenien hat seinen Gesetzgebungsprozess für eine neue Vorschrift zur Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite von Verpackungen, das System „Gute Wahl“ (Dobra Izbira), offiziell abgeschlossen, was einen bedeutenden Schritt in der Agenda des Landes für öffentliche Gesundheit und Lebensmitteltransparenz darstellt.
Die Verordnung, offiziell betitelt „Uredba o uporabi znaka 'Dobra izbira' za lažje prepoznavanje živila z ugodno prehransko sestavo“ (Verordnung über die Verwendung des Zeichens „Gute Wahl“ zur leichteren Erkennung von Lebensmitteln mit günstiger Nährwertzusammensetzung), wurde am 16. März 2026 finalisiert. Das „Gute Wahl“-Zeichen ist ein freiwilliges Kennzeichnungssystem auf der Vorderseite von Verpackungen, das Lebensmittelherstellern und Einzelhändlern ermöglicht, ein wiedererkennbares Logo auf Produkten anzubringen, die definierte Nährwertkriterien erfüllen. Ziel ist es, alltäglichen Verbrauchern zu erleichtern, Lebensmittel mit einer günstigen Nährwertzusammensetzung auf einen Blick schnell zu erkennen, ohne detaillierte Nährwerttabellen lesen zu müssen.
Etikettendesign und -format
Das „Gute Wahl“-Etikett zeigt eine markante grüne „Q“-förmige Umrandung, die die Nährwertqualität symbolisiert, mit einem grünen Herz in der Mitte. Das Etikett kann optional mit dem Text „DOBRA IZBIRA“ (Gute Wahl) versehen werden. Um die Sichtbarkeit auf allen Verpackungsarten und Hintergründen zu gewährleisten, sieht die Verordnung angepasste Versionen vor – eine schwarze Version für helle Hintergründe und eine weiße Version für dunkle Hintergründe. Die standardmäßige Mindestbreite des Etiketts beträgt 10 mm, die bei begrenztem Verpackungsplatz auf 7 mm reduziert werden kann, wodurch es für große und kleine Produktformate praktisch ist.
Zulässige Lebensmittelkategorien und Nährwertkriterien
Das „Gute Wahl“-Etikett ist nicht universell auf alle Lebensmittel anwendbar. Nur Lebensmittel, die spezifische, wissenschaftlich fundierte Nährwertgrenzwerte innerhalb ihrer definierten Lebensmittelkategorie erfüllen, sind berechtigt, das Zeichen zu tragen. Für Milch und Milchgetränke ohne Zuckerzusatz darf der Fettgehalt 1,8 g pro 100 g nicht überschreiten. Frühstückscerealien müssen gleichzeitig mehrere Kriterien erfüllen – Zucker darf nicht mehr als 12,5 g, Fett nicht mehr als 10 g und Salz nicht mehr als 1,2 g betragen, während Ballaststoffe mindestens 6 g pro 100 g enthalten müssen. Hartkäse qualifizieren sich, wenn der Fettgehalt bei oder unter 15 g liegt und der Salzgehalt 1,5 g pro 100 g nicht überschreitet. Für Fleischprodukte – einschließlich Geflügel und Fisch – darf der Fettgehalt nicht mehr als 3 g und der Salzgehalt nicht mehr als 1,5 g pro 100 g betragen. Dieser kategoriespezifische Ansatz berücksichtigt die unterschiedlichen Nährwertprofile der Lebensmittelgruppen und bietet gleichzeitig ein konsistentes und glaubwürdiges Signal für Verbraucher am Verkaufsort.
Aufzeichnungs- und Compliance-Pflichten
Lebensmittelunternehmen, die sich für die Einführung des „Gute Wahl“-Etiketts entscheiden, unterliegen fortlaufenden Compliance- und Dokumentationsanforderungen. Hersteller müssen alle relevanten Produktionsaufzeichnungen, Testdaten und Nährwertanalyseberichte als nachprüfbaren Nachweis ihrer Einhaltung der vorgeschriebenen Nährwertkriterien aufbewahren. Darüber hinaus ist der Betreiber verpflichtet, das Gesundheitsministerium innerhalb von 30 Tagen über jede Änderung der Zusammensetzung oder des Namens eines Produkts oder über die Marktrücknahme eines Produkts zu informieren. Diese Pflichten sollen die langfristige Integrität des Etiketts gewährleisten und es den Regulierungsbehörden ermöglichen, die Einhaltung der Vorschriften in der gesamten Lebensmittelindustrie effektiv zu überwachen.
Branchenausblick
Die Finalisierung der „Gute Wahl“-Verordnung positioniert Slowenien unter einer wachsenden Zahl europäischer Nationen, die wissenschaftlich fundierte Nährwertindikatoren auf der Vorderseite von Verpackungen als Teil nationaler Lebensmittel- und öffentlicher Gesundheitsstrategien einführen. Für Lebensmittelhersteller, -händler und Einzelhändler stellt die Verordnung sowohl eine Chance als auch eine Verantwortung dar – diejenigen, deren Produkte die Nährwertkriterien tatsächlich erfüllen, können das Etikett als bedeutsames Alleinstellungsmerkmal und vertrauensbildendes Instrument bei gesundheitsbewussten Verbrauchern nutzen. Das Inkrafttreten wird voraussichtlich nach Veröffentlichung im Amtsblatt Sloweniens (Uradni list RS) bestätigt.