Am 27. März 2026 gab die Behörde für Chemikaliensicherheit (Bekanntmachung Nr. 2026-5) eine teilweise Überarbeitung der Bekanntmachung zur Einstufung von Stoffen, die eine akute Gefahr für den Menschen darstellen, von Stoffen, die eine chronische Gefahr für den Menschen darstellen, sowie von ökologisch gefährlichen Stoffen gemäß dem Gesetz über die Registrierung und Bewertung chemischer Stoffe bekannt. Die Änderung aktualisiert die bestehende Bekanntmachung (zuvor Bekanntmachung Nr. 2025-19 vom 7. August 2025) in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes und seiner Durchführungsverordnung. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Überarbeitung der Bezeichnungen bestimmter ausgewiesener gefährlicher Stoffe unter spezifischen Identifikationsnummern sowie die Aufnahme neuer Stoffe in die Liste, wodurch der Umfang der regulierten Chemikalien erweitert wird. Neue Einträge wurden unter eindeutigen Identifikationsnummern von „2026-1-1281“ bis „2026-1-1354“ aufgenommen, die aktualisierte Gefahrenbewertungen und regulatorische Prioritäten widerspiegeln. Diese Stoffe werden auf der Grundlage ihrer potenziellen akuten und chronischen Toxizität für die menschliche Gesundheit sowie ihrer ökologischen Gefahren eingestuft. Die überarbeitete Bekanntmachung zielt darauf ab, das Chemikaliensicherheitsmanagement zu stärken, indem sichergestellt wird, dass neu identifizierte gefährliche Stoffe ordnungsgemäß eingestuft und reguliert werden. Sie unterstützt eine verbesserte Risikobewertung, behördliche Aufsicht sowie den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Die vollständige überarbeitete Bekanntmachung ist auf der offiziellen Website der Chemikaliensicherheitsbehörde im Bereich „Rechtliche Informationen und Sicherheitshinweise“ verfügbar.
Verbrauchernachrichten Region