Der Ministerrat Spaniens hat ein neues Königliches Dekret genehmigt, das vom spanischen Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung vorgeschlagen wurde, um die Verfahren für Registrierung, Änderung und Löschung von geografischen Angaben für Agrar- und Lebensmittelprodukte zu regeln. Die Maßnahme zielt darauf ab, administrative Prozesse zu vereinfachen und die Verwaltung von Qualitätssystemen zu verbessern, die den Ursprung und die Eigenschaften von Agrar- und Lebensmittelprodukten in Spanien kennzeichnen.
Das Dekret legt aktualisierte Regeln für die Verwaltung von Gütezeichen fest, wie geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U./DOP), geschützte geografische Angaben (g.g.A./IGP) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S./ETG). Diese Systeme kennzeichnen Produkte, deren Qualität, Ruf oder Eigenschaften mit einem bestimmten geografischen Ursprung oder traditionellen Produktionsmethoden verbunden sind.
Die neue Verordnung integriert die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1143 über geografische Angaben in das nationale spanische Recht. Ein Hauptziel des Dekrets ist die Straffung der administrativen Bearbeitung von Anträgen auf Registrierung geografischer Angaben und von Änderungen der Produktspezifikationen. Die Reform verkürzt die Verfahrensfristen, präzisiert verschiedene Änderungskategorien – darunter Änderungen auf Unionsebene, Standardänderungen und vorübergehende Änderungen – und führt erstmals ein formelles Verfahren zur Löschung geografischer Angaben ein.
Darüber hinaus aktualisiert das Dekret den Rechtsrahmen für die „Mesa de Coordinación de la Calidad Diferenciada“, ein Koordinierungsgremium, das für die Überwachung differenzierter Qualitätssysteme zuständig ist. Die Aktualisierung bringt die Arbeitsweise des Gremiums mit den Bestimmungen des Gesetzes 40/2015 über das Rechtsregime des öffentlichen Sektors in Einklang und berücksichtigt operative Bedürfnisse, die während seiner Umsetzung festgestellt wurden.
Die Verordnung setzt auch neue EU-Regeln zur Angebotssteuerung für Weine und Agrarprodukte um, die unter geografischen Angaben geschützt sind. Im Rahmen des neuen Regelwerks können Interessengruppen verbindliche Regeln zur Regulierung des Angebots von Weinen und anderen Agrarprodukten beantragen, die unter g.U.- oder g.g.A.-Systeme fallen. Zuvor stand diese Option nur dem Käse- und Schinkensektor zur Verfügung.
Darüber hinaus präzisiert das Dekret, wie Pflichtangaben auf den Etiketten von Weinen mit g.U.- oder g.g.A.-Bezeichnungen darzustellen sind, und aktualisiert Bestimmungen zu amtlichen Kontrollen für geografische Angaben, die mehrere autonome Regionen in Spanien betreffen.
Insgesamt soll die neue Maßnahme die Effizienz der Verwaltung geografischer Angaben verbessern, die Marktregulierung für qualitätszertifizierte Agrarprodukte stärken und die Übereinstimmung mit der aktualisierten Gesetzgebung der Europäischen Union gewährleisten.