Die Advertising Standards Authority (ASA) hat entschieden, dass ein Plakat von Wild Nutrition Ltd, das seine Nahrungsergänzungsmittel als „Food-Grown“ bewarb, für Verbraucher irreführend war. Die Entscheidung folgte einer Beschwerde bezüglich eines Plakats, das im Juli 2025 in einer Londoner U-Bahn-Station ausgestellt war und die Überschrift „Wild Nutrition“ sowie die Behauptung „Wild by nature Food-Grown supplements, backed by science.“ enthielt.
Der Beschwerdeführer argumentierte, dass die Behauptung „Food-Grown“ Verbraucher irreführen könnte, indem sie glauben, die Nahrungsergänzungsmittel stammten direkt aus natürlichen Lebensmittelquellen, während die Produkte angeblich unter Verwendung synthetischer Nährstoffeingaben hergestellt wurden.
In ihrer Antwort erklärte Wild Nutrition, dass die Werbung nicht mehr im Umlauf sei, und stellte klar, dass „Food-Grown“ eine eingetragene Marke sei, die den Formulierungsansatz des Unternehmens beschreibe und keine wörtliche Aussage darüber, wie die Nahrungsergänzungsmittel hergestellt würden. Das Unternehmen erläuterte, dass sein Herstellungsprozess die Kombination eines einzelnen Nährstoffs – zugelassen in Formen, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anerkannt sind – mit einer Glykoproteinmischung umfasst. Diese Mischung wird dann in ein Lebendkultursystem wie Bäckerhefe, einen probiotischen Stamm oder Zitrusschalenpulpe eingebracht, wo der Nährstoff über etwa 72 Stunden metabolisiert und in einen Lebensmittelkomplex reintegriert wird, bevor er geerntet, getrocknet und verkapselt wird.
Wild Nutrition legte auch Produktdokumentationen vor, darunter Analysezertifikate, technische Datenblätter und wissenschaftliche Studien, die eine verbesserte Bioverfügbarkeit für bestimmte Nährstoffe – wie Vitamin D, Zink, Vitamin C und Coenzym Q10 – im Vergleich zu herkömmlichen synthetischen Formen nahelegten.
Nach Prüfung der Beweismittel kam die ASA jedoch zu dem Schluss, dass die in der Werbung verwendete Formulierung, insbesondere der Ausdruck „Food-Grown supplements“ in Kombination mit dem Slogan „Wild by nature“, Verbraucher wahrscheinlich zu der Annahme verleiten würde, dass die Nährstoffe direkt aus Vollwertkost oder natürlichen Quellen stammen und nicht unter Verwendung isolierter Nährstoffverbindungen hergestellt wurden. Die Regulierungsbehörde stellte fest, dass der vom Unternehmen beschriebene Herstellungsprozess mit eigenständigen Nährstoffverbindungen beginnt, von denen einige typischerweise durch chemische Synthese hergestellt werden, anstatt aus Vollwertkost extrahiert zu werden.
Da die Werbeaussage diesen Prozess nicht klar erklärte und somit einen irreführenden Eindruck über die Herkunft der Inhaltsstoffe erwecken konnte, befand die ASA, dass die Aussage nicht ausreichend belegt war. Infolgedessen wurde die Werbung als Verstoß gegen den CAP-Kodex (Ausgabe 12) angesehen, insbesondere gegen die Regeln 3.1 und 3.3 bezüglich irreführender Werbung und Regel 3.7 bezüglich der Begründung von Aussagen.
Die ASA ordnete an, dass die Werbung in ihrer aktuellen Form nicht wieder erscheinen darf, und wies Wild Nutrition an, sicherzustellen, dass zukünftige Marketingkommunikationen nicht implizieren, dass Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln vollständig aus Lebensmitteln oder natürlichen Quellen stammen, es sei denn, dies kann belegt werden.