Am 13. Februar 2026 hat das Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Defra) die Leitlinien zu Zulassungsentscheidungen im Rahmen von UK REACH aktualisiert. Das Zulassungsverfahren regelt die schrittweise Reduzierung besonders besorgniserregender gefährlicher Stoffe (SVHC), indem es deren vorübergehende Verwendung gestattet, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Anträge werden bei der Gesundheits- und Sicherheitsbehörde (HSE) eingereicht, wobei die Entscheidungen vom Staatssekretär getroffen werden, einschließlich der Zustimmung der schottischen und walisischen Minister, sofern dezentrale Zuständigkeiten gelten. Die Entscheidungen umfassen neue Zulassungen, Übergangsanträge gemäß Artikel 127G und aus REACH übernommene Zulassungen. Die HSE unterhält eine Datenbank mit detaillierten Angaben zu Anträgen, Stellungnahmen und Entscheidungen. Die Zulassung stellt sicher, dass SVHC schrittweise durch sicherere Alternativen ersetzt werden, und sorgt für Transparenz hinsichtlich genehmigter, abgelehnter und überprüfter Anträge für Organisationen mit Sitz im Vereinigten Königreich.

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UK REACH; Zulassung; Gefahrstoffe; SVHC; Health and Safety Executive; Artikel 127G; Übergangsanträge; Chemikaliensicherheit; Leitlinien des Ministeriums für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Defra); Regulierungsentscheidungen