Am 10. Februar 2026 hat die Welthandelsorganisation (WTO) im Namen des meldenden Mitglieds China (Staatliche Verwaltung für Marktregulierung), vertreten durch die Normungsbehörde der Volksrepublik China, eine TBT-Meldung veröffentlicht. Bei dem gemeldeten Dokument handelt es sich um den Entwurf einer nationalen Norm mit dem Titel „Vorschriften für den Straßenverkehr mit gefährlichen Gütern – Teil 1: Anforderungen an die Bezeichnung und Liste gefährlicher Güter“. Anorganische Chemikalien, organische Verbindungen, Arzneimittel, Düngemittel, Farbstoffe, ätherische Öle und Duftstoffe, Seife, Sprengstoffe und verschiedene chemische Erzeugnisse (HS-Kapitel 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 36, 38; ICS 03.220.20). Die Norm legt genaue Anforderungen an die Bezeichnung von Gefahrgütern im Straßenverkehr fest, definiert den Aufbau und den Inhalt der offiziellen Gefahrgutliste für den Straßenverkehr und enthält besondere Anforderungen für Gefahrgüter, die in begrenzten Mengen und freigestellten Mengen verpackt sind. Sie gilt für den gesamten Gefahrguttransport auf der Straße in China. Ziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit oder Sicherheit; der Schutz von Tieren oder Pflanzen sowie deren Gesundheit. Frist für Stellungnahmen: 11. April 2026 (60 Tage ab Bekanntgabe).
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