Südkorea Kosmetik-/Beauty-Markt: Ein vorläufiger Bericht
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Der koreanische Schönheitsmarkt hat einen Wert von 13 Milliarden US-Dollar, was ihn zu einem der Top-10-Schönheitsmärkte der Welt macht und Herstellern zahlreiche Geschäftsmöglichkeiten bietet. Die meisten Marken sind in Südkorea erfolgreich, da die Verbraucher, anstatt an klassischen Marken festzuhalten, lieber neue Produkte ausprobieren, die zu ihrer täglichen Hautpflegeroutine passen. Ob maßgeschneiderte Produkte oder Texturkosmetika, neue Trends sind in Südkorea immer auf dem Vormarsch. Dies bietet den Herstellern einen breiten Spielraum, ihre Produkte einzuführen.

Kosmetikvorschriften in Korea

In Korea gibt es zwei Kategorien von Kosmetika, die vom Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) gemäß dem Kosmetikgesetz (Koreanisch) (Gesetz Nr. 14264 von 2016 (Englisch)) reguliert werden. Diese sind:

  1. Allgemeine Kosmetika – Kosmetika, die dazu bestimmt sind, auf den menschlichen Körper gerieben, verteilt oder gesprüht zu werden, um die Schönheit zu fördern oder die Hautgesundheit oder Haarpflege zu verbessern.
  2. Funktionelle Kosmetika – Produkte mit spezifischem Zweck, wie Hautaufhellung, Faltenreduzierung, Vorbeugung von Bräunung oder Sonnenschäden, fallen unter die Kategorie der funktionellen Kosmetika. Am 30. Mai 2017 wurden vier Kategorien von Quasi-Arzneimitteln als funktionelle Kosmetika neu eingestuft, darunter Haarfärbemittel, Enthaarungsmittel, Haarprodukte zur äußerlichen Anwendung und Badezusätze.

Um ein kosmetisches Produkt in Korea zu vermarkten oder zu importieren, müssen sich Hersteller oder der Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen (im Falle des Imports) beim MFDS registrieren. Nach der Registrierung können die Hersteller ihre Produkte in Korea ohne vorherige Marktzulassung vermarkten, wobei die Produkte jedoch einer Überwachung nach dem Inverkehrbringen unterliegen.

Im Falle von funktionellen Kosmetika müssen diese vom MFDS gründlich auf ihre Sicherheit geprüft werden. Die Hersteller sind verpflichtet, alle erforderlichen produktbezogenen Informationen beim MFDS einzureichen. Nach der Genehmigung kann der Herstellungsprozess des Produkts begonnen werden. Um das Produkt auf den Markt zu bringen, müssen die Hersteller erneut eine Sicherheitsgenehmigung vom MFDS einholen.

Funktionelle Kosmetika, die exportiert werden und nicht für den heimischen Gebrauch bestimmt sind, müssen nur den Vorschriften des Importlandes entsprechen. Kosmetische Inhaltsstoffe (mit Ausnahme von Farbstoffen, Konservierungsmitteln und Sonnenschutzmitteln) dürfen Berichten zufolge ohne Genehmigung des MFDS verwendet werden, aber ihre Sicherheit liegt in der Verantwortung der Hersteller.

Anforderungen an die Kennzeichnung von Kosmetika

Gemäß dem koreanischen Kosmetikgesetz müssen einige Angaben zwingend auf den Produktetiketten enthalten sein:

  • Name des kosmetischen Produkts
  • Adresse und Handelsname des Herstellers oder Verkäufers
  • Name aller Inhaltsstoffe (ausgenommen Inhaltsstoffe wie Spurenchemikalien, die für den menschlichen Körper nicht schädlich sind), die bei der Herstellung des Produkts verwendet werden
  • Gewicht der Inhaltsstoffe
  • Herstellungsnummer
  • Vorsichtsmaßnahmen und Hinweise wie „mindestens haltbar bis“ oder „zu verwenden bis“ zusammen mit dem Herstellungsdatum
  • Preis des Produkts
  • Wenn es sich um ein funktionelles Kosmetikum handelt, müssen die Worte „funktionelles Kosmetikum“ angegeben werden.

Korea hat aufgrund seiner innovativen Produkte einen großen Einfluss auf die Trends der globalen Kosmetikindustrie, was es zu einem der begehrtesten Märkte für Kosmetikhersteller macht. Vor dem Markteintritt ist es dringend ratsam, sich das richtige Wissen über die koreanischen Kosmetikvorschriften anzueignen. Um mehr über die koreanische Kosmetikindustrie und ihre Vorschriften zu erfahren, konsultieren Sie einen Regulierungsexperten für Kosmetika. Bleiben Sie konform. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand.

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