Am 24. März 2026 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine öffentliche Konsultation zur aktiven Substanz Diuron im Rahmen der Biozid-Produkte-Verordnung (BPR) eingeleitet. Der Schwerpunkt liegt auf der Identifizierung von Diuron als potenzieller Substitutionskandidat und der möglichen Anwendung von Ausnahmeregelungen. Diuron wurde aufgrund seiner Einstufung als krebserregende Substanz (Kategorie 1A oder 1B) als Substanz identifiziert, die die Ausschlusskriterien der BPR erfüllt. Daher bittet die ECHA um Informationen zur Verfügbarkeit sichererer Alternativen und dazu, ob die Substanz unter bestimmten Ausnahmeregelungen, wie z. B. bei wesentlicher Verwendung oder vernachlässigbaren Risikoszenarien, weiterhin für eine Zulassung in Frage kommt. Die Konsultation befasst sich mit der Verwendung von Diuron als Konservierungsmittel in Außenfarben und Baumaterialien zur Verhinderung von Algenwachstum. Interessengruppen sind eingeladen, wissenschaftliche Daten und sozioökonomische Informationen zu Alternativen und Begründungen für Ausnahmeregelungen einzureichen. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 25. Mai 2026. Das Ergebnis wird die Bewertung der ECHA und die anschließende Entscheidungsfindung über die Zulassung oder Beschränkung von Diuron gemäß den EU-Biozid-Produkte-Vorschriften unterstützen.
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