Am 16. März 2026 veröffentlichte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die „Technischen Vereinbarungen für Biozide (TAB) – Umwelt“, in denen die nicht bindenden Vereinbarungen der Arbeitsgruppen des Ausschusses für Biozidprodukte (BPC) ECHA zu Umweltaspekten der Biozid-Verordnung (BPR) zusammengefasst sind. Es dient als lebendes Dokument für harmonisierte technische Auslegungen und wissenschaftliche Empfehlungen, die noch nicht in BPR offiziellen BPR behandelt werden, und unterstützt damit eine einheitliche Risikobewertung von Wirkstoffen und Produkten in allen Member States. Im Vorwort des Dokuments wird dessen Zweck erläutert: die Sammlung von Vereinbarungen der Arbeitsgruppen zu Wirkungs-/Gefahrenbewertung, Expositionsbewertung (einschließlich Abbau und Grundwasser) sowie produkttypenspezifischen (PT) Punkten. Es deckt 21 Produkttypen ab, von der Körperpflege (PT 1) bis zum Antifouling (PT 21), mit detaillierten Abschnitten zu produkttypübergreifenden Themen und stoffspezifischen Schlussfolgerungen. Die Einträge werden seit Oktober 2020 einzeln versioniert, wobei die Gültigkeitsdaten je nach Art (redaktionell, Klarstellung oder neue Leitlinien) für die Zulassung von Wirkstoffen im Vergleich zur Produktzulassung variieren. Abgelaufene Einträge werden separat archiviert. Zu den wichtigsten Aktualisierungen in der Version 2026 gehören verfeinerte Methoden zur Ableitung von PNEC-Werten (z. B. Metaboliten über QSAR/Read-Across), zur Expositionsmodellierung (Aktualisierungen von SimpleTreat 4.0, Temperaturkorrekturen unter Verwendung der Arrhenius-Gleichung) sowie PT-spezifische Szenarien, wie z. B. Holzschutzmittel (PT 8), Konservierungsmittel in Dosen (PT 6) und Insektizide für Ställe/Gülle (PT 18). Neue oder aktualisierte Einträge befassen sich mit Bienen (Warnhinweise für Insektizide im Außenbereich), Sedimentnormalisierung, Kp-Differenzierung für Süßwasser/Meerwasser, natürlichen Hintergrundkonzentrationen für anorganische Stoffe und der Verflüchtigung aus dem Boden. Im Abschnitt „Verfahren“ wird TAB als dynamisches Instrument beschrieben, wobei Vorschläge über Arbeitsgruppenprotokolle geprüft werden und der öffentliche Zugang über S-CIRCABC und die ECHA erfolgt. Die Anwendbarkeit folgt den BPC/CA/CG-Dokumenten, was in vielen Fällen eine zeitnahe Integration ohne neue Datenanforderungen gewährleistet. Der Schwerpunkt liegt auf der Harmonisierung bei PBT-Bewertungen, der Relevanz von Inhaltsstoffen in UVCBs/Pflanzenextrakten sowie Verfeinerungen wie Marktanteilen oder RMMs.

Tags zu Verbraucher-News
Europäische Chemikalienagentur (ECHA); Technische Vereinbarungen für Biozide (TAB); Biozid-Verordnung (BPR); Ausschuss für Biozidprodukte (BPC)