Am 30. März 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission Leitlinien zur Unterstützung einer einheitlichen Umsetzung der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) in der gesamten EU. Die Leitlinien zielen darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften für Unternehmen und Member States zu vereinfachen, Member States eine nachhaltigere und wettbewerbsfähigere Verpackungsbranche zu fördern und den Binnenmarkt durch harmonisierte Vorschriften zu stärken. Die PPWR, die am 11. Februar 2025 in Kraft trat und größtenteils ab dem 12. August 2026 gelten wird, befasst sich mit den wachsenden Herausforderungen im Bereich Verpackungsabfälle. Im Jahr 2023 verursachte jeder Europäer durchschnittlich 178 kg Verpackungsabfälle. Ohne Gegenmaßnahmen könnte das Gesamtvolumen an Verpackungsabfällen bis 2030 im Vergleich zu 2018 um 19 % steigen, wobei der Anteil an Kunststoffverpackungsabfällen potenziell um 46 % zunehmen könnte. Unterschiedliche nationale Vorschriften haben zudem zu erheblichen Verwaltungslasten für die Industrie geführt. Die neuen Leitlinien klären wichtige Bestimmungen, bei denen eine weitere Auslegung erforderlich ist, darunter die Definition eines Herstellers oder Produzenten, was gemäß der PPWR als Verpackung gilt, Beschränkungen für Einwegverpackungen, die Durchsetzung der PFAS-Beschränkung bei Materialien mit Lebensmittelkontakt, Wiederverwendungsziele, die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) sowie Verpflichtungen für Pfand- und Rücknahmesysteme. Ein begleitender Katalog mit häufig gestellten Fragen (FAQs) befasst sich mit praktischen Fragen, die von den Interessengruppen seit der Verabschiedung der Verordnung aufgeworfen wurden; diese werden bei Bedarf aktualisiert. Die Kommission betonte, dass die Leitlinien und die FAQs die Rechtsvorschriften PPWRweder ersetzen noch ergänzen oder ändern. Das Dokument wird vor der formellen Verabschiedung in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Die Kommission wird die Umsetzung weiterhin überwachen und bereitet mehrere delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu Themen wie harmonisierten EPR und Berichtsformaten, Kennzeichnung zur Abfalltrennung durch Verbraucher, Recyclinganteil in Kunststoffverpackungen und Kriterien für die Recyclingfähigkeit vor. Diese Rechtsakte werden in enger Zusammenarbeit mit Member States, Interessengruppen und Handelspartnern ausgearbeitet.

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Europäische Kommission (EK); Verpackungsverordnung (PPWR); erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)