Im Rahmen des australischen Programms zur Einführung von Industriechemikalien (AICIS) wurde eine Industriechemikalie in das australische Verzeichnis der Industriechemikalien (Inventory) aufgenommen, da seit der Ausstellung ihrer Bewertungsbescheinigung gemäß § 82 des Industriechemikaliengesetzes von 2019 fünf Jahre vergangen sind. Die hinzugefügte Chemikalie ist unter der CAS-Nummer 900151-37-3 identifiziert und trägt den Namen 1,4-Benzoldicarbonsäure, Polymer mit 1,2-Ethandiol und ?-Hydro-?-Hydroxypoly(oxy-1,4-butandiyl), mit einer bestimmten komplexen Molekülformel. Sie wurde am 3. Dezember 2025 offiziell in das Verzeichnis aufgenommen, und die Bekanntmachung wurde am 9. Dezember 2025 veröffentlicht. Einführer müssen AICIS 28 Tagen informieren, wenn ihre Einfuhr- oder Herstellungsbedingungen von den bewerteten abweichen, und die Chemikalie ohne die Notwendigkeit einer neuen Bewertungsbescheinigung verwenden, solange sie die bereits von AICIS festgelegten Bedingungen und Risikokontrollen einhalten.
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