„Health Canada hat eine wichtige Aktualisierung seines Regelwerks für Lebensmittelzusatzstoffe vorgeschlagen und empfiehlt die Zulassung von Rosmarinextrakt als Konservierungsmittel in einer Vielzahl kanadischer Lebensmittelprodukte. Der Vorschlag folgt auf die Bewertung eines Antrags auf Zulassung von Rosmarinextrakt als Antioxidans, das in fettreichen Lebensmitteln Ranzigkeit verhindert und die Haltbarkeit verbessert.“
Im Falle einer Zulassung wird Rosmarinextrakt in die Liste der zugelassenen Konservierungsstoffe und in die Tabelle der Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommen, wodurch seine kontrollierte Verwendung in Backwaren, Snacks, getrocknetem Gemüse, Nüssen, Brotaufstrichen und vorgekochten Teigwaren auf Fettbasis gestattet wird.
Eine 75-tägige öffentliche Konsultation läuft ab sofort bis zum 21. Februar 2026.
Höchstgehalte an Rosmarinextrakt in Lebensmittelkategorien
Der Vorschlag legt spezifische Höchstgehalte für Carnosol und Carnosinsäure fest, wenn diese als Konservierungsstoffe in verschiedenen Lebensmittelkategorien verwendet werden. Bei Brownies, Keksen und Crackern ist der Gesamtgehalt an Carnosol und Carnosinsäure auf 50 ppm begrenzt. Auch getrocknete Kartoffelprodukte dürfen diese Konservierungsstoffe in einer Höchstmenge von 50 ppm enthalten. Für frittierte Fruchtchips und Snacks auf Getreide-, Hülsenfrüchte- oder Gemüsebasis, ausgenommen Snackriegel und Nüsse, gilt ein niedrigerer Grenzwert von 20 ppm. Snackriegel aus Obst, Getreide, Hülsenfrüchten, Nüssen oder stärkehaltigen Zutaten dürfen bis zu 50 ppm enthalten. Für Nudeln und Teigwaren, die mit Fett vorgekocht sind, ist der Höchstwert auf 10 ppm begrenzt. Bei Nüssen, Erdnüssen und Samen beträgt der vorgeschlagene Höchstwert 25 ppm, und derselbe Grenzwert von 25 ppm gilt für Nuss-, Erdnuss- und Samenaufstriche. Diese Grenzwerte werden als Gesamtmenge von Carnosol und Carnosinsäure berechnet, den primären antioxidativen Bestandteilen, die für die Verhinderung der Oxidation in Lebensmitteln verantwortlich sind.
Wissenschaftliche Grundlage des Vorschlags
Im Rahmen der Zulassungsprüfung durch Health Canada wurden die Sicherheit und die technologische Wirksamkeit von Rosmarinextrakt für den vorgesehenen Verwendungszweck bewertet. Bei der Bewertung wurden die Aufnahme über die Nahrung sowie Faktoren in Bezug auf Allergenität, Chemie, Mikrobiologie, Ernährung und Toxikologie berücksichtigt. Rosmarinextrakt wirkt als Antioxidans, das die Lipidoxidation verlangsamt und so die Ranzigkeit von Lebensmitteln verhindert, die Fette und Öle enthalten.
Der zur Verwendung als Konservierungsmittel bestimmte Extrakt wird speziell raffiniert, um Geschmack und Aroma zu minimieren und gleichzeitig den Gehalt an Carnosol und Carnosinsäure zu erhöhen. Er wird durch Extraktion getrockneter Rosmarinblätter mit Ethanol oder Aceton und anschließender Reinigung hergestellt. Die vorgeschlagene Zulassung gilt nur für Rosmarinextrakt, der den Spezifikationen entspricht, die im Gemeinsamen Kompendium des GemeinsamenWHO für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) festgelegt sind.
Vorgeschlagene Änderungen der Vorschriften
Health Canada schlägt vor, einen neuen Eintrag, R.1 Rosmarinextrakt, in die Liste der zugelassenen Konservierungsstoffe aufzunehmen, der für alle in Tabelle 1 aufgeführten Lebensmittelkategorien gilt. Darüber hinaus muss Rosmarinextrakt, der als Konservierungsmittel verwendet wird, den JECFA-Spezifikationen entsprechen, die in die Tabelle der Spezifikationen für Lebensmittelzusatzstoffe aufgenommen werden.
Internationaler Zulassungsstatus
Rosmarinextrakt ist in Australien, Neuseeland und der Europäischen Union bereits als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen. In den Vereinigten Staaten gelten ätherische Öle, Oleoresine und natürliche Extrakte auf Rosmarinbasis für den vorgesehenen Verwendungszweck als allgemein als sicher anerkannt (GRAS).
Kennzeichnungs- und Konformitätsanforderungen
Wird Rosmarinextrakt als Antioxidationsmittel verwendet, muss er im Zutatenverzeichnis von vorverpackten Lebensmitteln angegeben werden. Rosmarin, der ausschließlich als Aromastoff verwendet wird, gilt gemäß den Lebensmittel- und Arzneimittelvorschriften nicht als Lebensmittelzusatzstoff und unterliegt den für Aromastoffe geltenden Kennzeichnungsvorschriften.
Umsetzung und Durchsetzung
Die vorgeschlagenen Änderungen treten an dem Tag in Kraft, an dem sie auf der Website von Health Canada veröffentlicht werden. Die Canadian Food Inspection Agency (CFIA) ist für die Durchsetzung des Lebensmittel- und Arzneimittelgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen zuständig.
Beratung
Interessierte können bis zum 21. Februar 2026 per E-Mail an
oder food.ibr-ipr.aliments@hc-sc.gc.ca Stellungnahmen zu dem Vorschlag einreichen.
mit dem Betreff: „Rosmarinextrakt (P-FAA-25-02)“.