Die Food Standards Australia New Zealand (FSANZ) hat eine öffentliche Konsultation zu einem Antrag auf Änderung des Australia New Zealand Food Standards Code eingeleitet, um die Verwendung weiterer, aus neuen gentechnisch veränderten (GV) Escherichia-coli-BL21-Stämmen hergestellter, dem Menschen identischer Milcholigosaccharide (HiMO) als optionale Nährstoffe in Säuglingsanfangsnahrung zuzulassen, einschließlich der vorgeschlagenen neuen zulässigen Höchstmengen.

HiMO sind unverdauliche Kohlenhydrate, die natürlicherweise in der menschlichen Muttermilch vorkommen. Es ist bekannt, dass sie das Wachstum und die Entwicklung von Säuglingen fördern, indem sie vor schädlichen Bakterien schützen, die Immunfunktion unterstützen und eine nützliche Darmflora begünstigen, ähnlich wie bei gestillten Säuglingen.

Der Kodex erlaubt bereits 3-Fucosyllactose (3-FL), Lacto-N-tetraose (LNT), 3?-Sialyllactose (3?-SL)-Natriumsalz und 6?-Sialyllactose (6?-SL)-Natriumsalz als optionale Nährstoffe in Säuglingsanfangsnahrung. Der aktuelle Antrag zielt auf die Zulassung derselben HiMO ab, sofern diese aus dem gentechnisch veränderten E. coli BL21 hergestellt werden, einem Produktionsorganismus, der zuvor von der FSANZ bewertet wurde. Insbesondere hat die FSANZ bereits 2?-Fucosyllactose (2?-FL), die aus diesem gentechnisch veränderten Stamm gewonnen wird, für die Verwendung in Säuglingsanfangsnahrungsprodukten zugelassen.

Darüber hinaus beantragt der Antragsteller für jedes HiMO unter seiner Marke eine 15-monatige Exklusivnutzungsgenehmigung und hat neue Höchstwerte für diese Stoffe vorgeschlagen, einschließlich der bereits zugelassenen. Die Sicherheitsbewertung der FSANZ ergab keine Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit für 2?-FL, 3-FL, 3?-SL-Natriumsalz und 6?-SL-Natriumsalz bei den vorgeschlagenen Höchstwerten und bestätigte, dass HiMO aus den neuen gentechnisch veränderten Quellen chemisch, strukturell und funktionell denen entspricht, die natürlicherweise in der Muttermilch vorkommen.

Die FSANZ kam jedoch zu dem Schluss, dass die Sicherheit von Lacto-N-Tetraose (LNT) bei dem beantragten Höchstwert nicht nachgewiesen werden konnte, da dieser Wert die in der Muttermilch natürlich vorkommenden Konzentrationen überstieg. Daher hat die FSANZ im Entwurf zur Änderung des Kodex einen niedrigeren Höchstwert für LNT vorgeschlagen. In der Konsultationsmitteilung sind keine numerischen Höchstwerte angegeben; die genauen Werte sind in den begleitenden Bewertungsunterlagen zum Antrag A1339 aufgeführt.

Die FSANZ bekräftigt, dass das Stillen nach wie vor die empfohlene Ernährungsform für Säuglinge ist, erkennt jedoch gleichzeitig den Bedarf an sicherer und ernährungsphysiologisch angemessener Säuglingsnahrung für Säuglinge an, die nicht gestillt werden. Alle in Australien verkauften Säuglingsnahrungsprodukte müssen den im Food Standards Code festgelegten Anforderungen an Zusammensetzung und Sicherheit entsprechen.

Die vorgeschlagenen Änderungen gelten nur für Australien, da die Regulierung von Säuglingsnahrung in Neuseeland separat von der neuseeländischen Regierung geregelt wird.

Interessierte sind eingeladen, ihre Stellungnahmen über die FSANZ-Konsultationsplattform einzureichen. Die Frist endet am 6. März 2026 um 23:59 Uhr (Ortszeit Canberra). Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der FSANZ geprüft und nach Ablauf der Konsultationsfrist veröffentlicht.

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Australien, Neuseeland, Lebensmittelstandardkodex, Antrag A1324, 3-Fucosyllactose, Säuglingsnahrung, Oligosaccharide aus Muttermilch.