„Die indonesische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (BPOM) hat das Rundschreiben Nr. 7/2025 veröffentlicht, in dem strenge Vorschriften für die Verwendung des Begriffs „Milch“ in den Namen und auf den Etiketten von verarbeiteten Lebensmitteln klargestellt werden. Das Rundschreiben soll Missverständnisse bei den Verbrauchern verhindern und die Übereinstimmung mit den Definitionen der Lebensmittelkategorien nach indonesischem Recht gewährleisten.“
Die BPOM bekräftigt, dass der Begriff „Milch“ rechtlich auf flüssige Sekrete beschränkt ist, die von milchgebenden Tieren wie Kühen, Büffeln, Pferden, Ziegen und Schafen stammen. Nur zwei Ausnahmen aus dem nicht-tierischen Bereich dürfen als „Milch“ bezeichnet werden: Kokosmilch und bestimmte Getränke auf Sojabasis, darunter Sojamilch, fermentierte Sojamilch, Sojamilchpulvergetränke, Sojamilchkonzentrat und Sojamilchgetränke. Diese Produkte auf Sojabasis müssen festgelegte Qualitäts- und Inhaltsstoffstandards erfüllen und dürfen ausschließlich Sojabohnen, Sojaextrakte oder Inhaltsstoffe auf Sojaproteinbasis enthalten.
Die Verordnung verbietet ausdrücklich die Verwendung des Begriffs „Milch“ für pflanzliche Getränke, die aus Hafer, Mandeln, Reis, Nüssen (außer Soja), Getreide, Hülsenfrüchten oder anderen pflanzlichen Quellen hergestellt werden, die weder Milch noch Soja enthalten. Etiketten, auf denen dieser Begriff verwendet wird, müssen den Begriff „Milch“ neben der indonesischen Bezeichnung angeben (z. B. „Minuman Sari Kedelai (Sojamilch)“) und dürfen den englischen Begriff nicht durch übergroße Schrift, Fettdruck oder kontrastierende Farben hervorheben.
Hersteller und Importeure, die neue Registrierungen beantragen oder deren Anträge bereits anhängig sind, müssen die Vorschriften unverzüglich einhalten, während für bestehende Produkte mit Vertriebsgenehmigungen (PB-UMKU) die Namen und Etiketten innerhalb von 18 Monaten aktualisiert werden müssen. Bei nicht konformen Produkten drohen verwaltungsrechtliche Sanktionen, einschließlich des Entzugs der Vertriebsgenehmigungen.
Das Rundschreiben wurde im Rahmen der indonesischen Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung und -registrierung herausgegeben, um eine klare Verbraucherinformation und eine einheitliche Auslegung des Begriffs „Milch“ auf dem Markt zu gewährleisten.