„Im Januar 2026 hat die indonesische Behörde für Arzneimittel- und Lebensmittelkontrolle (BPOM) neue Vorschriften zur Kennzeichnung der Herkunft von Rohstoffen und des Alkoholgehalts in den Informationen, auf den Etiketten und/oder in der Kennzeichnung von Arzneimitteln und Lebensmitteln erlassen. Die Vorschriften zielen darauf ab, die Kennzeichnungspraktiken zu vereinheitlichen, Fehlinformationen der Verbraucher zu verhindern und die nationalen Anforderungen an das indonesische Halal-Zertifizierungssystem anzupassen. Der Anwendungsbereich ist breit gefasst und umfasst Arzneimittel, traditionelle und natürliche Heilmittel, Quasi-Arzneimittel, Gesundheitsnahrungsmittel, Kosmetika und verarbeitete Lebensmittel, einschließlich Lebensmittelzusatzstoffe und alkoholische Erzeugnisse. Nach den neuen Vorschriften sind Unternehmer verpflichtet, die Herkunft von Rohstoffen tierischen oder menschlichen Ursprungs, wie Gelatine, Proteine, Fette, Enzyme, Glycerin und milchbasierte Bestandteile, in Produktinformationen und auf Etiketten klar anzugeben. Je nach Einhaltung der Halal-Anforderungen müssen Unternehmen entweder eine gültige Halal-Zertifizierung vorlegen oder ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Produkt nicht halal ist.

Die Vorschriften führen strengere Bestimmungen für verarbeitete Lebensmittel ein, die aus Schweinefleisch gewonnene Rohstoffe enthalten oder in Anlagen oder Produktionslinien hergestellt werden, bei denen das Risiko einer Kreuzkontamination mit aus Schweinefleisch gewonnenen Zutaten besteht. Solche Produkte müssen mit einem standardisierten Sonderzeichen versehen sein, das ein rotes, schweinförmiges Symbol enthält, wobei klare Anforderungen an Größe, Anbringung und Sichtbarkeit gelten, um die Aufklärung der Verbraucher zu gewährleisten. Parallel dazu hat die BPOM die Kennzeichnungspflichten für alkoholische Getränke verschärft. Alkoholische Getränke und verarbeitete Lebensmittel, die Alkohol als Zutat enthalten, müssen die Art des Alkohols und dessen prozentualen Anteil angeben und einen Warnhinweis enthalten, dass das Produkt für Minderjährige und schwangere Frauen verboten ist. Eine Ausnahme gilt für Alkohol, der ausschließlich als Verarbeitungshilfsmittel verwendet wird und im Endprodukt nicht nachweisbar ist, sowie für Produkte, die eine Halal-Zertifizierung erhalten haben. Insgesamt stärken diese Maßnahmen die Transparenz erheblich, unterstützen die Halal-Sicherheit und verbessern den Verbraucherschutz im gesamten indonesischen Pharma- und Lebensmittelsektor.
 

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