Am 19. Dezember 2025 veröffentlichte das südkoreanische Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS) einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Durchführungsverordnung und der Durchführungsbestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung von Hygieneartikeln. Ziel der Änderung ist es, klare Vorgaben und Verfahren für die systematische Automatisierung der Bearbeitung von Einfuhranmeldungen und der Berichtigungen von Meldungen für importierte Hygieneartikel festzulegen. Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden bis zum 28. Januar 2026 entgegengenommen. Die Überarbeitung folgt auf ein im vergangenen November eingeführtes System, das schnelle und effiziente Einfuhrkontrollen für Hygieneartikel ermöglicht, die kein nationales Sicherheitsrisiko darstellen. Importierte Hygieneartikel mit geringem Risiko werden einer automatisierten Sekundärprüfung unterzogen, wodurch eine Rechtsgrundlage für die automatisierte Berichtigungsmeldung geschaffen wird. Die überarbeiteten Bestimmungen sollen am 12. Mai 2026 in Kraft treten. Die Änderung legt den Umfang, die Ziele und die Verfahren für die automatisierte Bearbeitung von Einfuhranmeldungen fest und sieht gleichzeitig Ausnahmen von der Einfuhranmeldung für bestimmte Proben vor. Darüber hinaus werden Regeln zur Offenlegung von Einfuhrkontrollergebnissen eingeführt und die Vorschriften gegen falsche, übertriebene oder irreführende Angaben zur Krankheitsprävention und -behandlung in der Kennzeichnung und Werbung verschärft. Zudem ermöglicht die Überarbeitung die digitale Ausstellung von Zertifikaten für Hygieneaufsichtsbeamte sowie die elektronische Dokumentation von Kontrollen. Das MFDS erwartet, dass diese Änderungen die Abwicklung von Einfuhren beschleunigen, den Komfort für die Öffentlichkeit verbessern, die Belastungen für Unternehmen verringern und das Sicherheitsmanagement durch eine rationale, risikobasierte Regulierung stärken werden.

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