Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der Europäischen Kommission hat im April 2026 ein abschließendes Gutachten zur Bewertung der Sicherheit von Butylhydroxyanisol (BHA) in Kosmetika veröffentlicht. Bei der Bewertung wurden aktuelle wissenschaftliche Daten berücksichtigt, darunter auch Bedenken hinsichtlich seiner potenziell endokrin wirksamen Eigenschaften. Der SCCS kam zu dem Schluss, dass BHA bei der Anwendung auf der Haut in sowohl nicht abwaschbaren als auch abwaschbaren Kosmetikprodukten in Konzentrationen von bis zu 0,07 % für den Verbraucher unbedenklich ist. Diese Sicherheitsbewertung beschränkt sich ausdrücklich auf die Exposition der Haut und gilt nicht für Produkte, die zu oraler Aufnahme oder Inhalation führen können, wie beispielsweise Mundpflege- oder Sprühprodukte. In der Stellungnahme wird zudem hervorgehoben, dass sich die Bewertung ausschließlich auf die menschliche Gesundheit konzentriert und Umweltauswirkungen ausschließt. Sie spiegelt einen evidenzbasierten Ansatz wider, der wissenschaftliche Literatur, Computermodelle und Expertenurteile kombiniert. Insgesamt lässt BHA zwar einige toxikologische Bedenken aufkommen, insbesondere hinsichtlich der endokrinen Aktivität, doch stützen die aktuellen Erkenntnisse seine sichere Verwendung innerhalb festgelegter Grenzen in kosmetischen Formulierungen, die auf die Haut aufgetragen werden.

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Europäische Kommission (EK); Wissenschaftlicher Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS); Butylhydroxyanisol (BHA); endokrin wirksame Stoffe