Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen gab bekannt, dass das Tabakgesetz geändert wurde, um den Begriff „Tabak“ so zu erweitern, dass er nun nicht mehr nur traditionelle Tabakblätter, sondern auch Produkte umfasst, die Nikotin – ob natürlich oder synthetisch – enthalten.Infolgedessen werden E-Zigaretten mit Flüssigfüllungen, die synthetisches Nikotin verwenden, nun rechtlich als Tabak eingestuft. Diese Produkte unterliegen nun denselben Vorschriften und Steuern wie herkömmlicher Tabak – einschließlich Beschränkungen für Werbung und den Verkauf über das Internet oder in Automaten, obligatorischer Gesundheitswarnungen und Kennzeichnungen, Verkaufsverboten an Minderjährige sowie Verbrauchsteuern.Um den bestehenden Einzelhändlern den Übergang zu erleichtern, sieht das Gesetz eine Übergangsfrist vor: Einzelhändler haben zwei Jahre Zeit, bevor die Regeln zur Verkaufsbeschränkung gelten; die Steuerbelastung für Produkte mit synthetischem Nikotin wird vorübergehend reduziert; und bestehende Lagerbestände oder Vertriebskanäle dürfen unter bestimmten Bedingungen bis zum Datum des Inkrafttretens des Gesetzes (nach einer viermonatigen Übergangsfrist ab Inkrafttreten) weitergeführt werden.

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Ministerium für Wirtschaft und Finanzen (MOEF); Nikotin; E-Zigarette; Tabakwirtschaftsgesetz