Am 6. Februar 2026 hat das Ministerium für Klima, Energie und Umwelt (Minister) der Republik Korea (Bekanntmachung Nr. 2026-114, Abteilung für Chemikalienpolitik) Das Ministerium hat gemäß Artikel 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes eine Bekanntmachung zur teilweisen Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Registrierung und Bewertung chemischer Stoffe (REACH) veröffentlicht, um vorab die Meinung der Öffentlichkeit einzuholen. Begründung des Vorschlags: Die Änderung unterstützt das geänderte Hauptgesetz (Gesetz Nr. 21132, verkündet am 11. November 2025, in Kraft getreten am 12. Mai 2026) durch: A. Klärung des Anwendungsbereichs neu eingerichteter Systeme (gemeinsame Einreichung von Registrierungsdaten, Streitbeilegung bei gemeinsamer Nutzung, Aufschub von Einreichungsfristen usw.). B. Verbesserung der Bestimmungen zur Übertragung und Beauftragung von Durchführungsaufgaben (Entgegennahme, Genehmigung, Tatsachenfeststellung). C. Hinzufügung notwendiger Maßnahmen zur Förderung der Verringerung der Verwendung hochgefährlicher Chemikalien. Wesentlicher Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen: A. Klarstellung des Aufgabenbereichs für benannte Vertreter und das Informationssystem (neue Bestimmungen in den Artikeln 21 und 22): Erweiterung der Pflichten von Personen, die von ausländischen Herstellern/Produzenten benannt wurden, sowie des Informationsverarbeitungssystems für chemische Stoffe um die Streitbeilegung bei gemeinsamer Einreichung/gemeinsamer Nutzung und die Bearbeitung von Einreichungsaufschüben. B. Ausweitung der Förderprojekte für KMU (neuer Artikel 29-2, Punkt 7): Aufnahme der Unterstützung von Aktivitäten zur Reduzierung der Verwendung hochgefährlicher Chemikalien als Teil der Förderprogramme für KMU. C. System der Befugnisübertragung und Beauftragung (Änderungen und neue Bestimmungen in Artikel 31): Schafft Grundlagen für die Befugnisübertragung/Beauftragung bei Aufgaben der Streitbeilegung, der Arbeitsnachfolge bei einem Wechsel der benannten Vertreter ausländischer Unternehmen und der damit verbundenen administrativen Abwicklung (neue Ziffern 6-2, 5-2, 15; Änderungen der Absätze 6–8). Öffentliche Stellungnahmefrist: Vom 6. Februar 2026 bis zum 18. März 2026 (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung verbleibende Tage: 20).
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