12. Januar 2026 Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit (MFDS), Republik Korea Dies ist eine Verwaltungsmitteilung (Öffentliche Bekanntmachung Nr. 2026-012), die herausgegeben wurde, um die Öffentlichkeit vorab zu informieren und Stellungnahmen zu einem vorgeschlagenen Teiländerungsentwurf der „Verordnung über Sicherheitsstandards für Kosmetika usw.“ einzuholen (zuvor bekannt gegeben als Bekanntmachung des Ministeriums für Lebensmittelsicherheit und Arzneimittelsicherheit Nr. 2025-63 vom 2. September 2025). Die Bekanntmachung wird gemäß Artikel 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes veröffentlicht. Zweck: Einholung von Rückmeldungen der Öffentlichkeit zum Entwurf der Teilrevision vor der endgültigen Umsetzung. Grund für die Revision: 1. Einheitliche Gliederung und Klarstellung der Listen der Inhaltsstoffe, die nur als Haarfärbemittel verwendet werden dürfen, innerhalb der verbotenen Inhaltsstoffe (Anhang 1) und der eingeschränkten Inhaltsstoffe (Anhang 2), um Verwirrung zu vermeiden. 2. Aufnahme eines neuen UV-filternden Inhaltsstoffs, der eine Sicherheitsprüfung gemäß den einschlägigen Kennzeichnungsvorschriften durchlaufen hat. 3. Verbesserung und Aktualisierung der Prüfverfahren für ein besseres Sicherheitsmanagement von bereits auf dem Markt befindlichen Kosmetika. Wesentlicher Inhalt des Änderungsvorschlags: 1. Neuordnung der Listen mit Inhaltsstoffen für Haarfärbemittel in den Kategorien „verboten“ (Anhang 1) und „beschränkt“ (Anhang 2), um Unklarheiten zu beseitigen und die Einträge ordnungsgemäß anzupassen. 2. Aufnahme eines neuen UV-Filters in die Liste der eingeschränkten Inhaltsstoffe (Anhang 2): Phenylbis-diphenyltriazin (auch als Phenylene Bis-Diphenyltriazin bezeichnet, CAS-Nr. 55514-22-2), das nach der Überprüfung als UV-Filter hinter Polysilicone-15 eingefügt wird. 3. Aktualisierungen der Sicherheitsprüfverfahren für im Handel befindliche Kosmetika (Anhang 4), insbesondere in Bezug auf Dioxan, Formaldehyd und lösliche Alkalien. Frist für öffentliche Stellungnahmen: Stellungnahmen werden bis zum 6. Februar 2026 (Freitag) erbeten.
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