Am 10. März 2026 hat das Nationale Institut für Chemikaliensicherheit, das dem Umweltministerium untersteht, die Bekanntmachung Nr. 2026-3 veröffentlicht, mit der Teile der zuvor veröffentlichten „Ergebnisse der Gefahrenbewertung chemischer Stoffe“ (ursprüngliche Bekanntmachung Nr. 2025-30 vom 30. Dezember 2025) offiziell geändert werden. Die Änderung erfolgt gemäß Artikel 21 des Gesetzes über die Registrierung und Bewertung chemischer Stoffe (REACH) und Artikel 28 der Durchführungsbestimmungen. Wesentliche Änderungen in der Änderung: A. Beigefügte Tabelle Nr. 1 (Neue chemische Stoffe): Aktualisierungen oder Korrekturen der Namen chemischer Stoffe (und gegebenenfalls der zugehörigen Gefahreninformationen) für eine große Anzahl spezifischer eindeutiger Nummern (z. B. 2018-136, 2018-384, bis hin zu 2020-238 – insgesamt 68 Einträge). B. Anhang Tabelle Nr. 2 (bestehende chemische Stoffe): 1) Änderungen der Ergebnisse der Gefahrenbewertung für die Identifikationsnummern 2025-564, 2025-568, 2025-575, 2025-599 und 2025-603. 2) Aufnahme von 56 neu benannten bestehenden chemischen Stoffen mit Identifikationsnummern von 2026-715 bis 2026-770. Inkrafttreten: Die Änderung tritt unmittelbar am Tag der Bekanntgabe (10. März 2026) in Kraft. Diese Bekanntmachung spiegelt die routinemäßige, aber wichtige Pflege der koreanischen Chemikalien-Gefahrenstoffdatenbank im Rahmen vonREACH wider und gewährleistet genaue und aktuelle Gefahreninformationen für registrierte neue Chemikalien und ausgewiesene bestehende Chemikalien.
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