Am 4. Februar 2026 veröffentlichte die südkoreanische Behörde für Chemikaliensicherheit die Verwaltungsmitteilung Nr. 2026-2, in der Änderungen an der „Ausweisung von Stoffen, für die Unfallvorsorgemaßnahmen zu treffen sind“ gemäß Artikel 39 des Gesetzes zur Kontrolle chemischer Stoffe und Artikel 17 der dazugehörigen Durchführungsverordnung vorgeschlagen werden. Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, bereits gemäß Artikel 9 des Gesetzes eingereichte Bestätigungen chemischer Stoffe für drei Stoffe anzuerkennen, die am 26. September 2025 neu als Stoffe zur Unfallvorsorge ausgewiesen wurden: • Xylol • Styrol • 1,3-Butadien Konkret würden Hersteller oder Importeure, die die Bestätigung chemischer Stoffe bereits vor dem 26. September 2025 abgeschlossen hatten, als hätten sie die Bestätigungsanforderung für Stoffe zur Unfallvorsorge nach dem Ausweisungsdatum erfüllt. Die Bekanntmachung wurde veröffentlicht, um die Öffentlichkeit im Voraus zu informieren und gemäß Artikel 46 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Stellungnahmen von Interessengruppen einzuholen. Stellungnahmen konnten bis zum 18. Februar 2026 über das Zentrum für Bürgerbeteiligung bei Gesetzgebungsverfahren eingereicht werden.
Verbrauchernachrichten Region