„Die thailändische Lebensmittel- und Arzneimittelbehörde (FDA) hat neue Richtlinien veröffentlicht, um Kosmetikunternehmen zu unterstützen, die ihre Produktformulierungen ändern müssen, aber den ursprünglichen Produktnamen beibehalten möchten. Die Richtlinie soll die geschäftlichen Auswirkungen von Rohstoffengpässen, ökologischen Ersatzstoffen, technologischen Entwicklungen oder Änderungen ausländischer Vorschriften abmildern.“

Gemäß der Richtlinie müssen Unternehmen über das FDA thailändischen FDA eine neue Kosmetikmeldung einreichen, die Nummer der vorherigen Meldung angeben und ein Begleitschreiben beifügen, in dem die weitere Verwendung des bestehenden Produktnamens begründet wird. Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:
– die Originalbestätigung über den Eingang der Kosmetikmeldung sowie
– ein neues Antragsformular für die Kosmetikmeldung

Zur Vereinfachung des Verfahrens wurde ein spezielles Formular erstellt: das „Antragsformular für die Meldung von Änderungen der Inhaltsstoffe in Kosmetika und die beabsichtigte Weiterverwendung des bisherigen Produktnamens“. Anträge können über das FDA , das One Stop Service Center (OSSC) oder die Gesundheitsämter der Provinzen eingereicht werden.

Die Leitlinien und Verfahren sind nun unter Abschnitt 1.17, „Kriterien für die Prüfung von Kosmetikmeldungen“, veröffentlicht und traten am 6. Oktober 2025 in Kraft.

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Food and Drug Administration (FDA); One-Stop-Service-Center (OSSC); Landesämter für Gesundheitswesen